Im Städerried in Alpnach wurde erstmals seit langer Zeit wieder ein Biber im Kanton Obwalden nachgewiesen. Eine Sichtung mit Videoaufnahme vom 22. Juni 2026 bestätigt die Präsenz der geschützten Tierart. Das Amt für Wald und Landschaft hat den Nachweis geprüft und bestätigt.
Am Montag, 22. Juni 2026, wurde in der Naturschutzzone Städerried in Alpnach ein Biber gesichtet und auf Video festgehalten. Das Amt für Wald und Landschaft hat die Aufnahmen geprüft und den Nachweis bestätigt. Es handelt sich um den ersten belegten Nachweis eines Bibers im Kanton Obwalden in jüngerer Zeit.
Das Städerried am Alpnachersee bietet dem Biber geeignete Lebensbedingungen. Die vorhandenen Wasserflächen und Gehölze dienen ihm als Lebensraum und Nahrungsquelle.
In der Naturschutzzone Städerried gelten weiterhin die bestehenden Regeln Da sich der Biber in einer bestehenden Naturschutzzone aufhält, sind derzeit keine zusätzlichen Massnahmen vorgesehen. Die geltenden Schutzbestimmungen für das Städerried bleiben unverändert bestehen.
Das Amt für Wald und Landschaft bittet die Bevölkerung, die Regeln im Schutzgebiet weiterhin einzuhalten. Im gesamten Gebiet gilt Leinenpflicht für Hunde. Das Baden innerhalb der Naturschutzzone ist verboten. Zudem sind die allgemeinen Fahrverbote zu beachten und die offiziellen Wege nicht zu verlassen. So lassen sich Störungen von Wildtieren und Beeinträchtigungen der wertvollen Lebensräume vermeiden.







