Regierungsrat gibt die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung frei

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Anpassung kantonaler Richtplan 2019: Regierungsrat gibt die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung frei

Der Regierungsrat gibt die Anpassung des kantonalen Richtplans 2019 zur öffentlichen Mitwirkung frei. Die Anpassung hat zum Ziel, die Energieversorgungssicherheit zu stärken und die Produktion einheimischer, erneuerbarer Energie zu fördern.

Mit der Anpassung des kantonalen Richtplans 2019 schafft der Kanton die Voraussetzungen für eine sichere Energieversorgung und den Ausbau der einheimischen, erneuerbaren Energie. Im Mittelpunkt steht die Überarbeitung des Kapitels G5 „Erneuerbare Energie“. Es werden Eignungsgebiete für freistehende Photovoltaikanlagen von nationalem Interesse, sowie Eignungsgebiete für Windenergieanlagen festgelegt. Zusätzlich werden die Gewässerstrecken anhand ihrer Eignung für die Wasserkraftnutzung kategorisiert.

Gesetzlicher Auftrag des Bundes

Der Bund verpflichtet die Kantone, geeignete Gebiete und Gewässerstrecken für erneuerbare Energien festzulegen und im Richtplan festzulegen. So lassen sich wichtige Projekte frühzeitig planen und mit anderen Nutzungen und Interessen abstimmen. Die Grundlage dafür bilden das Raumplanungsgesetz (RPG; SR 700) und das Energiegesetz (EnG; SR 730.0). Das RPG verlangt, dass die Kantone geeignete Gebiete und Gewässerstrecken bezeichnen. Das EnG verpflichtet sie, insbesondere geeignete Standorte für Wasser- und Windkraft sowie für Solaranlagen von nationalem Interesse im Richtplan zu sichern.

Energiedirektor Josef Hess sagt dazu: „Die Eignungsgebiete schaffen eine wichtige Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Obwalden, insbesondere für die Winterstromversorgung.“

Umfassende Abwägung der Interessen

Die Richtplananpassung basiert auf einer umfassenden Potenzialstudie. Der Kanton berücksichtigt darin Schutzinteressen wie Landschafts- und Biotopschutz, Walderhaltung sowie die Anliegen der Landwirtschaft, insbesondere den Schutz der Fruchtfolgeflächen. Ebenso gewichtet er das Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien.

Die Vorbereitung für die Richtplananpassung erneuerbare Energie erfolgte in Zusammenarbeit mit den direktbetroffenen kantonalen Fachstellen sowie dem Elektrizitätswerk Obwalden (EWO).

Öffentliche Mitwirkung vom 17. August bis 30. November 2026

Die öffentliche Mitwirkung dauert vom Montag, 17. August bis Montag, 30. November 2026. Die Unterlagen zur Anpassung des Richtplans sind elektronisch abrufbar unter www.vernehmlassung.ow.ch und können beim Amt für Raumentwicklung und Energie, Flüelistrasse 1, 6060 Sarnen eingesehen werden.

Informationsveranstaltungen in Engelberg und Kerns

Zum Beginn der öffentlichen Mitwirkung wird in der Gemeinde Kerns am 1. September 2026 und in der Gemeinde Engelberg am 2. September je eine Informationsveranstaltung zur Richtplananpassung erneuerbare Energie stattfinden. Die betroffenen Grundeigentümer wurden bereits vorgängig vorinformiert.

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