Parlament befasst sich nun mit der Gesetzgebung zur Pflegeinitiative

Der Entwurf für das Pflegeausbildungsförderungsgesetz ist in der Vernehmlassung befürwortet worden. Verlangt wurde zusätzlich, weitere Pflegeberufe zu fördern, insbesondere die Ausbildung zur Fachperson Gesundheit. Der Regierungsrat betont, dass dies über die Vorgaben des Bundes hinausgeht und Mehrkosten verursacht. Dennoch ist er darauf eingetreten und hat die Vorlage nun an den Landrat verabschiedet.

Das Schweizer Stimmvolk nahm am 28. November 2021 die Pflegeinitiative an. Der Bund beschloss daraufhin, in einer ersten Etappe eine Ausbildungsoffensive für Pflegefachpersonen zu lancieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, gewisse Leistungen direkt über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abzurechnen. Im neuen Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege haben die Kantone Aufgaben und Zuständigkeiten für die Zeitspanne von acht Jahren erhalten. Für deren Umsetzung hat Nidwalden in Kooperation mit den restlichen Zentralschweizer Kantonen und dem Berufsbildungsverband OdA XUND geeignete Grundlagen erarbeitet und Massnahmen definiert.

Daraus entstand das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz, zu welchem in der externen Vernehmlassung zahlreiche und umfassende Stellungnahmen eingegangen sind. «Die Stossrichtung des neuen Gesetzes wird sehr befürwortet», ist Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann erfreut. Ein Kritikpunkt betrifft, dass nur Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe, also Fachhochschule und Höhere Fachschule, gefördert werden. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden fordert eine Ausdehnung der Unterstützung von Pflegeberufen, insbesondere der Ausbildung zur Fachperson Gesundheit (FaGe). Diese soll als wesentlicher Zubringer für die Tertiärausbildung mitberücksichtigt werden, so der Tenor. «Aufgrund des grossen Zuspruchs hat der Regierungsrat entschieden, die Ausbildung zur Fachperson Gesundheit analog den Tertiärausbildungen mit Beiträgen zu fördern, was über die Vorgaben des Bundes und der ursprünglichen Pflegeinitiative hinausgeht», betont Peter Truttmann. Ab dem 22. Lebensjahr sollen FaGe-Lernende einen abgestuften Beitrag zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und Pflegebetriebe einen jährlichen Betrag pro Auszubildende erhalten.

Uneinigkeit herrschte in der Vernehmlassung zu den Beiträgen an Studierenden auf Tertiärstufe. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass bereits vor dem 22. Lebensjahr Beiträge gewährt werden sollen. «Darauf können wir nicht eingehen. Das Giesskannenprinzip wird vom Bund nicht unterstützt. Würde der Kanton die Anspruchsgruppe eigenständig erweitern, hätte dies zur Folge, dass keine oder weniger Bundesmittel fliessen würden», begründet Peter Truttmann. Der Bund wird sich voraussichtlich mit 2.3 Mio. Franken an den Kosten beteiligen. Derweil ist für den Kanton Nidwalden mit Ausgaben von rund 5.2 Mio. Franken zu rechnen. In dieser Summe sind die zusätzlichen Beiträge an FaGe-Lernende und -Pflegebetriebe inkludiert.

Forderungen sind Bestandteil weiterer Etappe
In der Vernehmlassung positiv hervorgehoben wurde, dass der Fachkräftemangel in der Pflege in der Zentralschweiz gemeinsam und möglichst aufeinander abgestimmt angegangen wird. Es seien aber nebst der Ausbildungsoffensive die Attraktivität des Pflegeberufs zu fördern und die Arbeitsbedingungen zu optimieren. «Dies liegt in der Verantwortung der Pflegebetriebe und ist Teil der zweiten Etappe bei der Umsetzung der Pflegeinitiative. Dabei stehen beispielsweise die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen, die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit zur beruflichen Entwicklung im Fokus», erklärt Peter Truttmann.

Der Regierungsrat hat nun das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege an den Landrat verabschiedet. Die Vorlage soll an der Landratssitzung im April behandelt werden, sodass bei einer Zustimmung und nach Ablauf der Referendumsfrist ein Inkrafttreten auf den 1. Juli 2024 möglich wäre.

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