Beschaffungswesen: Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung

Der Regierungsrat setzt das kantonale Gesetz und die Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen auf den 1. Mai 2024 in Kraft und erklärt den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) auf den gleichen Zeitpunkt. Damit gelten im Kanton Nidwalden für öffentliche Beschaffungen weitestgehend dieselben Regeln wie beim Bund und den 20 Kantonen, die der interkantonalen Vereinbarung bereits beigetreten sind.

Das öffentliche Beschaffungswesen legt das Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen fest. Die mit Staatsverträgen vereinbarten Rechte und Pflichten wie die Förderung des Wettbewerbs, der wirtschaftliche Einsatz öffentlicher Mittel, die Gleichbehandlung von Anbieterinnen und Anbietern oder die Transparenz der Verfahren werden für Beschaffungen des Bundes im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) geregelt. Für Beschaffungen von Kantonen und Gemeinden erfolgt die Umsetzung durch die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen von 2019 (IVöB).

Der bisherigen Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 sind alle Kantone beigetreten. Ziel ist es, dass der neuen Vereinbarung erneut alle Kantone beitreten werden. Die IVöB 2019 soll den Anbieterinnen und Anbietern den Marktzutritt erleichtern und damit den Wettbewerb sowie die Wirtschaftlichkeit stärken. Die verbesserte Anwenderfreundlichkeit und Rechtssicherheit versprechen auch bei Anbieterinnen und Anbietern Sparpotenzial. Im Übrigen war die Revision vom Standpunkt geleitet, Bewährtes zu erhalten und den administrativen Aufwand bei Verfahren zu senken.

Der Regierungsrat hat nun die Verordnung zum Gesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBV) verabschiedet. Damit liegt die kantonale Anschlussgesetzgebung zur IVöB mit dem Gesetz – welches der Landrat bereits am 28. Juni 2023 beschlossen hat – und der Verordnung vor. Das IVöBG wird auf den 1. Mai 2024 in Kraft gesetzt und der Beitritt zur IVöB auf den gleichen Zeitpunkt gegenüber dem Interkantonalen Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB) erklärt.

Am Mittwoch, 5. Juni 2024, findet im Berufs- und Weiterbildungszentrum (BWZ) Stans um 17.00 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, zu welcher insbesondere die der IVöB unterstellten Beschaffungsstellen als auch die Anbieterinnen und Anbieter eingeladen sind.

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