Der Regierungsrat setzt das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) per 1. März 2026 in Kraft. Der Kantonsrat hatte das Gesetz am 4. Dezember 2025 mit 52 zu 2 Stimmen beschlossen, die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. Nicht sofort anwendbar sind die Bestimmungen über die Quartierplanung und die materiellen Bauvorschriften des neuen PBG – sie gelten erst, wenn die Gemeinden ihre Bau- und Zonenordnungen angepasst haben.
Das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) löst das aus dem Jahr 1994 stammende Baugesetz samt Verordnung ab. Es bringt Verfahrensvereinfachungen im Planungsrecht, baufreundlichere Abstandsvorschriften und die rechtliche Grundlage für die digitale Bearbeitung von Baugesuchen. Mit dem Inkrafttreten des neuen PBG am 1. März 2026 sind 87 der insgesamt 133 Artikel direkt anwendbar.Es handelt sich insbesondere um Planungs- und Verfahrensvorschriften. Die übrigen 46 Artikel sind für die Gemeinden erst anwendbar, wenn sie ihre Bau- und Zonenordnungen an die neuen Vorgaben angepasst haben. Dies betrifft insbesondere die Bestimmungen über die Quartierplanung und die materiellen Bauvorschriften (z. B. Gebäudemasse oder Abstandsbestimmungen).
Warum sind nicht alle Bestimmungen sofort anwendbar?
Die materiellen Bauvorschriften und Quartierplanvorschriften des PBG können erst angewendet werden, wenn die Gemeinden ihre Bau- und Zonenordnungen angepasst haben. Dies ist notwendig, damit kantonale und kommunale Vorschriften zusammenpassen. Das PBG definiert beispielsweise die baurechtlichen Begriffe und Messweisen, die Gemeinden legen in ihren Bau- und Zonenordnungen die ortsspezifischen Masse fest (z.B. Grenzabstand, Fassadenhöhe). Alle Gemeinden arbeiten derzeit an der Revision ihrer Bau- und Zonenordnungen. Zu welchem Zeitpunkt alle Bestimmungen des PBG anwendbar sind, unterscheidet sich daher von Gemeinde zu Gemeinde.
Informationsveranstaltung am 23. Februar 2026
Der Kanton führt am Montag, 23. Februar 2026, 19.00 Uhr in Mehrzwecksaal der Kantonsschule Obwalden in Sarnen gemeinsam mit Vertretern der Gemeinden eine öffentliche Informationsveranstaltung durch. Die Veranstaltung erläutert die Übergangsbestimmungen des neuen PBG und zeigt auf, wann welche Vorschriften anwendbar sind. Zudem informiert sie über den Stand der Revisionsarbeiten in den Gemeinden. Für Bauwillige und Planende ist es wichtig zu wissen, wann welche Bestimmungen anwendbar sind. Nur so haben sie Planungssicherheit für ihre Projekte.







