Zwei Initiativen von vier Bürgern
Ende November 2024 reichten vier Sarner Bürger Einzelinitiativen zum Betriebs- und Gestaltungskonzept für die Brünigstrasse ein. In den Anträgen berufen sich die Initianten auf den Erläuterungsbericht zum gemeinsamen Vorhaben von Kanton und Gemeinde, in dem ausgeführt wird, dass mithilfe einer Konsultativabstimmung über das Einbahnregime im Zentrum die allgemeine Einstellung der Gesamtbevölkerung abgeholt werden soll. Drei gleichlautende Anträge fordern vom Gemeinderat, dass die Bevölkerung in einer Konsultativabstimmung über die Einbahn befinden kann. Ein Einzelinitiant fordert eine Abstimmung über drei Detailfragen zu Tempo 30, dem Einbahnsystem und der Führung von Velos im Gegenverkehr.
Die Initiativen sind ungültig
Die Gemeindeversammlung kann über Sachfragen und Geschäfte abstimmen, die in der Zuständigkeit der Stimmbevölkerung sind. Geschwindigkeitsbegrenzungen und weitere Verkehrsanordnungen fallen nicht in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung. Die Fragen können daher nicht unmittelbar den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Dies gilt auch im Fall einer nicht bindenden Konsultativabstimmung. Solche Abstimmungen sind gemäss Gemeindeordnung nur dann möglich, wenn die Frage in der Zuständigkeit der Gemeindeversammlung liegt. Die bisherigen Abstimmungen zum Verkehrskonzept in Samen waren mit einer Kreditabstimmung verbunden. „Die Abstimmung von 2017, bei der die Stimmbevölkerung entscheiden konnte, ob der Einwohnergemeinderat das Gesuch für Tempo 30 im Ortskern dem Kanton einreicht oder nicht, wäre wohl nicht rechtens gewesen“, konstatiert Gemeindepräsident Jürg Berlinger. „Die rechtliche Ausgangslage ist klar. Die Initiativen mussten wir für ungültig erklären. Der Einwohnergemeinderat teilt jedoch das Anliegen der Initianten, dass nicht an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbeigeplant werden soll.“
Planungskredit für Einbahn wird der Bevölkerung vorgelegt
Der Einwohnergemeinderat plant die Bevölkerung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt einbeziehen und über einen Projektierungskredit abstimmen lassen. Da absehbar ist, dass für die Umsetzung der Einbahn ein Projektkredit eingeholt werden muss, empfiehlt sich dieses abgestufte Vorgehen. Derzeit läuft die Planerausschreibung für die Sanierung und Aufwertungsmassnahmen an der Ortsdurchfahrt. Das Planungs- und Ingenieurbüro wird berechnen, welcher Betrag für die Projektierung der Einbahn aufzubringen ist. Darauf basierend kann die Abstimmung über den Projektierungskredit erfolgen. Der Einwohnergemeinderat ist überzeugt, dass die Einbahn, wie sie mit dem Betriebs- und Gestaltungskonzept aufgezeigt wurde, reibungslos funktioniert. Mit einer Einbahn kann der Verkehrsablauf vereinfacht und die Sicherheit im Zentrum erhöht werden. Die gefährlichen Engstellen auf dem Schulweg und der störende Lärm können nicht allein durch langsamere Geschwindigkeiten vermindert werden. Dass die Ziele und Massnahmen zur Sanierung und Aufwertung der Ortsdurchfahrt durch die Bevölkerung gestützt werden, zeigte sich an der Informationsveranstaltung vom 3. Juli 2024. An der Gemeindeversammlung vom 20. Mai 2025 wird der Einwohnergemeinderat über den weiteren Ablauf für die geplante Abstimmung zum Planungskredit informieren.