Zentralschweizer Regierungen lehnen JUSO-Initiative ab

Die Zentralschweizer Regierungskonferenz lehnt die JUSO-Initiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» entschieden ab. Massive Schäden für die Schweiz wären sonst vorprogrammiert.

Die Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) lehnt die JUSO-Initiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» vehement ab. Die vorgeschlagene Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer von 50 Prozent auf Nachlässe und Schenkungen über 50 Millionen Franken stellt einen gefährlichen Eingriff in die kantonale Steuerhoheit dar und bedroht die wirtschaftliche Stabilität der Schweiz.

Kantonale Steuerhoheit in Gefahr
Heinz Tännler, Zuger Finanzdirektor und Präsident der Zentralschweizer Finanzdirektorenkonferenz, stellt klar: «Die Steuerhoheit für Erbschafts- und Schenkungssteuern liegt bei den Kantonen, und dies soll auch so bleiben.» Die JUSO-Initiative durchbricht diese bewährte Kompetenzverteilung, indem sie dem Bund die Befugnis zur Erhebung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer übertragen will. Die ZRK lehnt dies entschieden ab und fordert den Bundesrat sowie das eidgenössische Parlament auf, keinen Gegenvorschlag zu dieser schädlichen Initiative zu unterbreiten.

Innovationskraft und Arbeitsplätze gefährdet
Die ZRK sieht in der Initiative eine ernsthafte Bedrohung für Investitionen in Innovation und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Viele Vermögen, die von der geplanten Steuer betroffen wären, sind in Familienunternehmen gebunden. Eine Besteuerung von 50 Prozent würde diesen Unternehmen dringend benötigte finanzielle Mittel entziehen, was nicht nur ihre Innovationsfähigkeit hemmt, sondern auch die Existenz zahlreicher Arbeitsplätze gefährdet. Die betroffenen Familien könnten gezwungen sein, Teile ihres Unternehmens zu verkaufen oder ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Ein Szenario, das verheerende Folgen für den Wirtschaftsstandort Schweiz hätte.

Schädliche Rückwirkung und Rechtsunsicherheit
«Besonders problematisch ist die in der Initiative enthaltene Rückwirkungsklausel», warnt die Nidwaldner Finanzdirektorin, Michèle Blöchliger. Diese würde die Besteuerung bereits ab dem Tag der Annahme der Initiative rückwirkend ermöglichen und so zu grosser Rechtsunsicherheit führen. Dies veranlasst Vermögende bereits vor der Abstimmung dazu, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlagern. Damit untergräbt die Initiative die tief verankerte wirtschaftliche Stabilität der Schweiz und macht sie für Investoren und Unternehmen zu einem unberechenbaren Standort.

Verletzung der Eigentumsgarantie und Doppelbesteuerung
Tännler weist darauf hin, dass die JUSO-Initiative die in der Bundesverfassung verankerte Eigentumsgarantie untergräbt: «Eine Besteuerung von 50 Prozent auf Vermögen über 50 Millionen Franken bedeutet eine massive Doppelbesteuerung, da diese Vermögen bereits durch die kantonalen Vermögenssteuern belastet werden.» Diese zusätzlichen Belastungen gefährden nicht nur die Vermögensbasis der Unternehmen, sondern auch die fiskalische Autonomie der Kantone.

Neidkultur und langfristige Schäden
Die ZRK lehnt die von der JUSO propagierte Neid- und Missgunstkultur entschieden ab. Die Initiative ignoriert, dass ein grosser Teil der direkten Bundessteuern und Vermögenssteuern von einem kleinen Prozentsatz der wohlhabendsten Bürgerinnen und Bürgern getragen wird. Eine Abwanderung dieses Steuersub-strats ins Ausland würde die Steuerlast für die gesamte Bevölkerung erhöhen und die Finanzierbarkeit der sozialen Unterstützungssysteme gefährden.

Niederlassungsfreiheit in Gefahr
Schliesslich gefährdet die Initiative auch die in der Bundesverfassung verankerte Niederlassungsfreiheit. Die ZRK warnt vor den möglichen Folgen einer faktischen «Wegzugssteuer», die durch die Initiative eingeführt werden könnte. «Eine solche Massnahme würde nicht nur die Niederlassungsfreiheit einschränken, sondern auch den Wirtschaftsstandort Schweiz nachhaltig schädigen», hält Blöchliger fest.

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