Stefan Kohler zum ausserordentlichen Kantonsgerichtspräsidenten gewählt

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Der Kantonsrat Obwalden hat auf Antrag der Rechtspflegekommission Stefan Kohler zum ausserordentlichen Kantonsgerichtspräsidenten gewählt. Er tritt sein Amt am 1. Oktober 2026 an.

Stefan Kohler, 1969, studierte an der Universität Zürich Rechtswissenschaften und erlangte im Juni 2000 die Patentierung zum Fürsprecher bzw. Rechtsanwalt im Kanton Aargau. Stefan Kohler verfügt über langjährige, fundierte Berufserfahrung in Justiz und Strafverfolgung: Er arbeitete seit 2010 insbesondere als Jugendanwalt des Kantons Aargau und Stv. leitender Jugendanwalt der Jugendanwaltschaft des Katons Aargau. Seit Januar 2025 ist er Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach.

Seine berufliche Laufbahn begann Stefan Kohler am Bezirksgericht Aarau, zunächst als Praktikant und anschliessend während rund vier Jahren als Gerichtsschreiber. Es folgten Anstellungen als juristischer Adjunkt bei der Fremdenpolizei des Kantons Aargau und als Rechtsberater in einem Treuhand- und Beratungsunternehmen. Weitere fünf Jahre arbeitete er als Gerichtsschreiber bei der Schätzungskommission nach Baugesetz im Kanton Aargau; darauffolgend als Untersuchungsrichter am Bezirksamt Baden. Nebenberuflich dozierte er von 2001 bis 2009 an der Höheren Fachschule für Wirtschaft HFW Aarau Rechtskunde.

Stefan Kohler überzeugt durch seine breite Berufserfahrung, seine hohe fachliche Kompetenz sowie seine besonnene und integre Persönlichkeit. Die mit der Auswahl betraute Rechtspflegekommission des Kantonsrats ist überzeugt, mit ihm einen engagierten und urteilsstarken Richter als wertvolle Verstärkung für das Kantonsgericht gewonnen zu haben. Stefan Kohler tritt die Stelle als ausserordentlicher Kantonsgerichtspräsident des Kantons Obwalden am 1. Oktober 2026 mit einem 100-Prozent-Pensum an.

Überlastetes Kantonsgericht macht ausserordentliches Präsidium notwendig

Das Kantonsgericht Obwalden verzeichnet seit Jahren eine stetig steigende Geschäftslast. Die Zahl der Falleingänge nimmt nahezu in allen Rechtsgebieten kontinuierlich zu. Gleichzeitig werden die Verfahren aufgrund komplexer Sachverhalte und neuer Anforderungen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zunehmend aufwendiger. Massnahmen zur Effizienzsteigerung, durch das Obergericht und den Kantonsrat bewilligte befristete Pensenaufstockungen der Kantonsgerichtspräsidien sowie auch befristete Anstellungen von Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern vermochten die Gerichte jedoch nicht ausreichend zu entlasten und den Anstieg der hängigen Fälle nachhaltig zu bremsen.

Die Rechtspflegekommission als kantonsrätliches Aufsichtsgremium über die Gerichte sah sich deshalb Ende 2025 veranlasst, die Schaffung eines ausserordentlichen Kantonsgerichtspräsidiums so schnell wie möglich voranzutreiben. Gemäss Kantonsverfassung wählt das Volk die Präsidien des Kantonsgerichts. Aus wichtigen Gründen gemäss Art. 13 Abs. 4 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation kann der Kantonsrat jedoch für einen bestimmten Zeitraum oder für bestimmte Fälle ausserordentliche Präsidien wählen. Die Befristung der Stelle bis zum Ende der laufenden Amtsdauer am 30. Juni 2028 ermöglicht es dem Kantonsrat, die strukturellen und personellen Bedürfnisse des Kantonsgerichts erneut zu beurteilen. Anschliessend kann entschieden werden, ob das ausserordentliche Kantonsgerichtspräsidium im Rahmen der nächsten Gesamterneuerungswahlen in ein ordentliches, dauerhaftes viertes Kantonsgerichtspräsidium überführt werden soll.

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