Nutzung des Truppenlagers Glaubenberg als Bundesasylzentrum für drei Jahre verlängert

Die Nutzung des Truppenlagers Glaubenberg als temporäres Bundesasylzentrum mit 340 Plätzen soll ohne Unterbruch bis 30. Juni 2028 verlängert werden. Der Regierungsrat und der Gemeinderat Sarnen haben einer Verlängerung zugestimmt. Der Vollzug der Wegweisungen durch den Kanton Luzern soll ebenfalls verlängert werden.

Die aktuelle Nutzung des Truppenlagers Glaubenberg als temporäres Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion basiert auf einer Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Kanton Obwalden und der Einwohnergemeinde Sarnen. Die Vereinbarung läuft am 30. Juni 2025 aus. Da die Zentralschweiz noch über kein definitives Bundesasylzentrum verfügt, soll der Betrieb des temporären Bundesasylzentrums Glaubenberg – zu den gleichen vertraglichen Rahmenbedingungen wie bisher – um weitere drei Jahre bis Mitte 2028 verlängert werden. Die Verlängerung setzt voraus, dass auch die Vereinbarung mit dem Kanton Luzern für den Wegweisungsvollzug sowie der Vertrag zwischen dem Bund und dem Kanton betreffend Organisation, Durchführung und Subventionierung des Grundschulunterrichts für schulpflichtige Kinder zu den gleichen Bedingungen wie bisher verlängert werden kann. Das Bundesasylzentrum wird mit einer Kapazität von 340 Plätzen weiterhin durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) betrieben.

Sicherheitskonzept wird aufrechterhalten
Es ist weiterhin Aufgabe des Bundes die Sicherheit im Bundesasylzentrum und in der unmittelbaren Umgebung zu gewährleisten. Die Hotline-Nummer für die Bevölkerung bleibt 7 Tage / 24 Stunden in Betrieb. Die notwendigen Leistungen der Kantonspolizei Obwalden zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit werden vom Bund pauschal entschädigt, solange das Zentrum betrieben wird.

Weiterhin Grundschulunterricht für schulpflichtige Kinder
Die Asylsuchenden halten sich bis 140 Tage im Bundesasylzentrum auf. Für schulpflichte Kinder führt die Schule Sarnen deshalb im Auftrag des Kantons ein Grundschulangebot im Bundesasylzentrum. Die Schule bietet den Kindern eine Tagesstruktur und berücksichtigt die Altersunterschiede, die schulische Vorbildung sowie die Sprachkenntnisse der Kinder. Dieses schulische Angebot hat sich bewährt und soll ohne Unterbruch weitergeführt werden. Der Bund beteiligt sich an den Kosten für den Grundschulunterricht.

Kompensation und Wegweisungsvollzug
Während des Betriebs des Bundesasylzentrums erhält der Kanton Obwalden eine Standortkompensation, d. h. der Bund weist dem Kanton Obwalden weniger Asylsuchende zu, die er selbst unterbringen und betreuen muss. Der Wegweisungsvollzug soll wie bisher mit dem Kanton Luzern geregelt werden. Im Gegenzug wird Luzern dafür ebenfalls eine Kompensation erhalten. Diese Zusammenarbeit mit dem Kanton Luzern hat sich bewährt und soll weitergeführt werden.

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