Die Obwaldner Stimmbevölkerung hat am 24. November 2024 einem Nachtrag zum Schätzungs- und Grundpfandgesetz zugestimmt. Damit liegen nun die Grundlagen für die nächste Schätzungsrunde für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke vor.
Am 24. November 2024 hat die Obwaldner Stimmbevölkerung mit einem Ja-Anteil von 55,73 Prozent einen Nachtrag zum Schätzungs- und Grundpfandgesetz gutgeheissen. Der Kantonsrat hatte der Vorlage im Mai 2024 mit 52 zu 1 Stimmen und 0 Enthaltungen zugestimmt.
Moderate Erhöhung der Steuerwerte
Mit dem Nachtrag zum Schätzungs- und Grundpfandgesetz werden die Grundlagen für die nächste Runde der alle acht Jahre stattfindenden Neuschätzungen ab 2025 festgelegt. Die Steuerwerte der Grundstücke werden moderat erhöht und kommen wieder etwas näher an die eigentlichen Verkehrswerte zu liegen. Diese Änderung war nötig, weil in den letzten knapp 20 Jahren kaum Anpassungen der Steuerwerte vorgenommen wurden. Da im selben Zeitraum die Immobilienpreise stark angestiegen sind, liegen die Steuerwerte der Grundstücke heute deutlich unter ihren Verkehrswerten. Es entstand eine steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Grundstücken und anderen Vermögenswerten. „Es freut mich, dass die Obwaldner Stimmbevölkerung dieser Vorlage zugestimmt hat. Wir können mit der nächsten Schätzungsrunde beginnen und die steuerliche Ungleichbehandlung wird verringert“, hält Regierungsrätin Cornelia Kaufmann-Hurschler dazu fest.
Eigenmietwert steuerneutral ausgestaltet
Durch die Erhöhung der Steuerwerte resultiert bei rund 80 Prozent der Grundeigentümerinnen und -eigentümer eine Mehrbelastung bei der Vermögenssteuer. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen werden auf 1,58 bis 2,09 Millionen Franken geschätzt, wovon rund 60 Prozent auf die Gemeindesteuern und rund 40 Prozent auf die Kantonssteuern entfallen. Bezüglich des Eigenmietwerts ist die Vorlage hinge-gen so ausgestaltet, dass sie in diesem Bereich gesamthaft gesehen zu keiner zusätzlichen Belastung führt.