Kantonale Abstimmungen zu Spitalgesetz, Prämienverbilligung und Bildungsgesetz
Am 30. November 2025 stimmt die Obwaldner Stimmbevölkerung über drei kantonale Vorlagen ab: das Spitalgesetz, den Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz und den Nachtrag zum Bildungsgesetz. Kantons- und Regierungsrat empfehlen allen drei Vorlagen zuzustimmen.
Am eidgenössischen Abstimmungstermin vom 30. November 2025 entscheidet die Obwaldner Stimmbevölkerungen über drei Vorlagen: Das neue Spitalgesetz bildet die Grundlage für den Anschluss des Kantonsspitals Obwalden an die Luzerner Kantonsspital AG (LUKS Gruppe). Der Kantonsrat hat mit einem Behördenreferendum beschlossen, das Gesetz zur Volksabstimmung zu unterbreiten. Über die anderen beiden Vorlagen, nämlich über den Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz, bei dem es um die Prämienverbilligung geht und den Nachtrag zum Bildungsgesetz wird abgestimmt, weil dagegen das Referendum ergriffen wurde.
Spitalgesetz: Grundlage zur Sicherung des Spitals in Sarnen
Zur Sicherung des Spitalstandorts Sarnen sieht der Regierungsrat des Kantons Obwalden eine Verbundlösung mit der Luzerner Kantonsspital AG (LUKS Gruppe) vor. Voraussetzung dazu ist die Umwandlung des Kantonsspitals Obwalden in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft (Spital Obwalden AG). Das Spitalgesetz beinhaltet die Grundlagen für eine solche Umwandlung, welche per 2026 vorgesehen ist.
Im Rahmen der geplanten Verbundlösung wird die LUKS Gruppe – nach einer Übergangsphase von maximal 3 Jahren – 60 Prozent der Aktien der Spital Obwalden AG übernehmen, während der Kanton Obwalden mit 40 Prozent daran beteiligt sein wird. Das Spitalgesetz sieht zudem die Gründung einer zweiten Aktiengesellschaft vor, die die Spitalimmobilien verwaltet. Die Spital Obwalden Immobilien AG bleibt zu 100 Prozent im Eigentum des Kantons. Der Kanton Obwalden und die LUKS Gruppe regeln ihre Zusammenarbeit innerhalb des Verbunds in einem Aktienkaufvertrag/Aktionärbindungsvertrag (AKV/ABV). Ein Rahmenvertrag regelt die Zusammenarbeit bis zur definitiven Umsetzung des Verbunds. Die Verträge wurden durch alle Projektpartner (Kanton Obwalden, Kantonsspital Obwalden, LUKS Gruppe) unterzeichnet und durch die schon heute bei der LUKS Gruppe involvierten Kantone Luzern und Nidwalden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die notwendige politische Steuerung und Mitsprache ist mit der angepassten Rechtsform weiterhin gewährt: Der Regierungsrat bestimmt mit dem Leistungsauftrag das Angebot am Standort Sarnen, wobei das Spitalgesetz die notwendige Flexibilität bringt, um das zukünftige stationäre Angebot am Standort Sarnen innerhalb des Verbunds abzustimmen. Der Kantonsrat entscheidet nach wie vor über die Beiträge an die Spital Obwalden AG zur Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL, z. B. zum Ausgleich einer finanziellen Unterdeckung). Regierungsrätin Cornelia Kaufmann-Hurschler hält fest: „Innerhalb des Spitalverbunds können der Spitalstandort Sarnen entwickelt und die Qualität der medizinischen Versorgung vor Ort langfristig gesichert werden.
Beschleunigter Vollzug der Prämienverbilligung
Mit dem Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz werden Verbesserungen im Bereich der individuellen Prämienverbilligungen umgesetzt: Der Vollzug wird zugunsten der Antragstellenden vereinfacht und beschleunigt. Indem die Zuständigkeit für die Festlegung des Selbstbehalts vom Kantonsrat auf den Regierungsrat übertragen wird, kann die Auszahlung um bis zu drei Monate beschleunigt werden. Neu wird für den Selbstbehalt eine Bandbreite von 9 bis 12 Prozent eingeführt. Eine Evaluation nach vier Jahren wird aufzeigen, wie sich die Gesetzesänderung ausgewirkt hat.
Zudem wird mit der Vorlage auf die fixe Budgetvorgabe für die Prämienverbilligung verzichtet. Dies mit dem Ziel, das Kantonsbudget für die Prämienverbilligung den tatsächlichen Ausgaben anzunähern und somit die Budgetklarheit zu erhöhen. Die Vorlage hat keine Veränderung der effektiven Kantonsbeiträge zur Folge. Für die Auszahlung der Prämienverbilligung ist auch künftig nicht der budgetierte Betrag, sondern die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen massgebend. Der Bund verlangt von den Kantonen neu Mindestbeiträge an die Prämienverbilligung, welche ausbezahlt werden müssen. Konkret sind ab 2026 mindestens 6,27 Millionen Franken (dies wird aktuell erfüllt) und ab 2028 – gemäss Prognose – mindestens 9,48 Millionen Franken aufzuwenden. Landammann Daniel Wyler folgert daraus: „Das Hauptanliegen der Referendumssteller, dass der Kantonsbeitrag an die Prämienverbilligung nicht sinken soll, wird erfüllt und durch die Bundesvorgaben ab 2026 sichergestellt.“
Bildungsgesetz wird der Schulrealität angepasst
Mit dem überarbeiteten Bildungsgesetz passt der Kanton Obwalden das Bildungsgesetz der heutigen Schulrealität an und zeigt den Schulen Entwicklungsperspektiven auf. Zentrale Neuerungen sind die Stärkung der Grundkompetenzen durch die frühe Sprachförderung von Kindern mit unzureichenden Deutschkenntnissen, die Verbesserung der schulergänzenden Tagesstrukturen durch Kantonsbeiträge sowie die grössere Gestaltungmöglichkeit der Einwohnergemeinden bei der Einführung von Basisstufen.
Der Gesetzesnachtrag zum Bildungsgesetz führt zu einer Verbesserung der Rahmenbedingen für die Lehrpersonen, indem die Klassenlehrpersonen der Volksschule für ihren Einsatz eine zweite Entlastungslektion erhalten und die Lehrpersonen Zugang zu einem pädagogischen Medienzentrum gewährt wird. Die Aufhebung des Selbstbehalts für Weiterbildungen, stellt die Lehrpersonen zudem bezüglich Kostenübernahme für Weiterbildlungen den übrigen Angestellten der öffentlichen Verwaltung gleich. Als Rahmengesetz legt das Bildungsgesetz für alle Bildungsbereiche die Grundsätze fest und definiert die Zuständigkeiten. „Das schlanke Gesetz hat sich bewährt. Die Erarbeitung der Gesetzesvorlage erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den Schulen und allen weiteren Interessierten“, erklärt Regierungsrat Christian Schäli und ergänzt: „Das Bildungsgesetz sichert den Gemeinden den notwendigen Gestaltungsraum, damit sie ihre Schulen gemäss ihren Bedürfnissen weiter entwickeln können.“ Regierungsrat und Kantonsrat befürworten Vorlage.







