Kanton Nidwalden klärt Möglichkeit einer Biogasanlage ab

Ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen und Initiativen im Bereich der Kreislaufwirtschaft sind Ziele, die der Regierungsrat im Leitbild Nidwalden 2035 verfolgt. Der Betrieb einer Biogasanlage deckt sich mit diesen Zielen, hält er in seiner Beantwortung einer Interpellation fest. Deshalb soll das Potenzial abgeklärt und mindestens ein Standort raumplanerisch gesichert werden.

Landrat Beat Risi, Buochs, und Mitunterzeichnende wollen in einer Interpellation wissen, wie die Strategie des Kantons im Zusammenhang mit der Erstellung einer Biogasanlage aussieht. In Nidwalden werden von biogenen Abfällen, die von Pflanzen, Tieren oder Mikroben stammen, heute zu einem grossen Teil über die Kehrichtabfuhr entsorgt.

Die richtige Verwertung von Abfällen ist im Sinne der Kreislaufwirtschaft ein zentrales Anliegen der Umweltschutzgesetzgebung. Der Kanton hat deshalb grosses Interesse, dass biogene Abfälle künftig so weit wie möglich zu hochwertigen Düngern und erneuerbarer Energie verwertet werden können, hält der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Interpellation fest. «Mit dem Betrieb einer Biogasanlage könnte dieses Ziel erreicht werden», so Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen. Im kantonalen Richtplan wird eine Biogasanlage bisher nicht namentlich als Massnahme aufgeführt, doch die allgemein gehaltenen Aussagen, dass Abfälle im Sinne der Nachhaltigkeit umweltverträglich zu behandeln sind und der Förderung erneuerbarer Energiequellen besondere Beachtung geschenkt werden soll, treffen im Besonderen auf eine solche Anlage zu.

Einbezug des Kehrichtverwertungsverbands
Gestützt auf das neue Leitbild des Kantons will der Regierungsrat bis 2035 den Standort für mindestens eine Biogasanlage in Nidwalden raumplanerisch sichern. «Im Rahmen dieser Arbeiten wird das konkrete Potenzial für die nachhaltige Verwertung von organischen Abfällen und die mögliche Trägerschaft für die Erstellung und den Betrieb einer Biogasanlage abgeklärt», ergänzt Joe Christen. Aus Sicht des Regierungsrates ist dabei zwingend der Kehrichtverwertungsverband (KVV) Nidwalden einzubeziehen. Dieser bezweckt die gemeinsame Sammlung und Entsorgung sämtlicher Abfälle im Kanton. Der Verband hat bereits vor einigen Jahren eine Studie zu einer Vergärungsanlage erarbeiten lassen und dabei auch Fragen zur Rentabilität und Sammlung von Zufuhrmaterialien einer solchen Anlage thematisiert.

Für die Realisierung von Biogasanlagen würden sich vorab Bauzonen für Gewerbe und Industrie eignen, da sie verschiedene Standort- und Betriebsanforderungen erfüllen müssen, hält der Regierungsrat weiter fest. So dürfen beispielsweise keine negativen Einwirkungen auf die Umwelt entstehen, wobei damit auch Lärm- und Geruchsimmissionen gemeint sind. Die finanzielle Förderung von Biogasanlagen erfolgt grundsätzlich über den Bund. Daneben sind unter gewissen Voraussetzungen Finanzhilfen in Form von zinslosen Darlehen denkbar.

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