Anmeldezeitpunkt für Aufnahmeverfahren wird vorverschoben

Der Kanton Nidwalden passt seine Gesetzgebung zu Aufnahmeverfahren für schulisch organisierte Grundbildungen und Fachmittelschulen an. Es handelt sich dabei um einen erforderlichen Angleich an den Kanton Luzern. Die Kriterien für eine Aufnahme bleiben grundsätzlich unverändert, jedoch wird das Verfahren zeitlich vorverschoben.

Da der Kanton Nidwalden weder eigene Handels-, Wirtschafts-, Gesundheits- oder Informatikmittelschulen noch Fachmittelschulen führt, orientiert sich das Aufnahmeverfahren von Lernenden mit Wohnsitz in Nidwalden an den ausserkantonalen Regelungen. Nun nimmt der Kanton Luzern reglementarische Änderungen am Aufnahmeverfahren vor, welche im Hinblick auf das Schuljahr 2025/2026 erstmals greifen. Deshalb gleicht der Kanton Nidwalden seine Gesetzgebung an.

Die Anforderungen an die schulischen Leistungen bleiben gegenüber heute unverändert. Hingegen wird der Anmeldezeitpunkt für entsprechende Schulen auf den 15. September vorverschoben und das Aufnahmeverfahren neu zweistufig. Dabei wird zwischen einer provisorischen und einer definitiven Aufnahme unterschieden, wobei die Anforderungen für eine definitive Aufnahme während zwei aufeinanderfolgenden Semestern erfüllt sein müssen. Dies gilt auch für Lernende, die nach erfolgreicher Aufnahmeprüfung im Herbst provisorisch aufgenommen werden. Auch sie müssen für eine definitive Aufnahme im Folgesemester die geforderten Schulleistungen nachweisen.

Die kantonale Verordnung über die Aufnahme in schulisch organisierte Grundbildungen sowie in Fachmittelschulen wird als neuer Erlass verabschiedet und per 1. August 2024 in Kraft gesetzt.

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