Altes Wohnhaus in Stans nimmt Betrieb als Flüchtlingsunterkunft auf

Der Kanton Nidwalden hat im Vorjahr mit der Gemeinde Stans eine Vereinbarung getroffen, wonach das alte Wohnhaus Mettenweg für die Unterbringung von geflüchteten Personen zwischengenutzt werden kann. Aufgrund der sich zuspitzenden Situation im Flüchtlingswesen sieht sich der Kanton nun dazu veranlasst, die Unterkunft in Betrieb zu nehmen.

In diesen Tagen ziehen die ersten Flüchtlinge im alten Wohnhaus Mettenweg in Stans ein. Der Kanton Nidwalden hat im vergangenen Jahr das leerstehende Objekt für eine temporäre Nutzung zugemietet – vorausschauend für das Szenario, dass aus den umkämpften Gebieten in der Ukraine sowie aus anderen Ländern weitere vertriebene Personen in der Schweiz Zuflucht suchen. «Dieses Szenario ist inzwischen in einem Ausmass eingetroffen, das uns keine andere Wahl lässt, als diese Flüchtlingsunterkunft in Betrieb zu nehmen», sagt dazu der zuständige Regierungsrat, Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann.

Schutzbedürftigen Personen angemessene Wohnstrukturen zur Verfügung zu stellen, ist ein gesetzlicher Auftrag. Anhand des Verteilschlüssels hat der Kanton 0.5 Prozent aller Zugewiesenen in der Schweiz aufzunehmen. Laut Prognosen des Bundes ist für Nidwalden im laufenden Jahr von weiteren 275 Geflüchteten auszugehen. Neben den angestammten Asylunterkünften des Kantons ist aufgrund des stetig wachsenden Zustroms im Vorjahr bereits das umgebaute Zeughaus in Oberdorf als vorübergehendes Zuhause für Flüchtlinge in Betrieb genommen worden. Vor kurzem hat der Kanton zudem mit dem «Postillon» in Buochs ein weiteres Gebäude für die temporäre Unterbringung von Flüchtlingen gesichert. Sämtliche Kollektivunterkünfte sind in Zusammenarbeit mit den Standortgemeinden evaluiert worden. «Indem wir leerstehende Objekte dafür wählen, tangieren wir den Wohnungsmarkt nicht», hält Peter Truttmann fest.

Betriebs- und Sicherheitskonzept wird laufend optimiert
Der Gemeinderat Stans und die Anwohnerschaft sind über den bevorstehenden Einzug von Flüchtlingen im alten Wohnhaus Mettenweg informiert worden. Die Unterkunft weist eine Kapazität von 35 Personen auf, die bei Bedarf auf maximal 50 Personen ausgeweitet werden kann. Die Zimmer sind bereits zweckmässig eingerichtet gewesen, sodass nur kleine bauliche Anpassungen notwendig waren. Es besteht ein Betriebs- und Sicherheitskonzept, welches auf Basis der nunmehr langjährigen Erfahrung mit Kollektivunterkünften für Asylsuchende laufend optimiert wird. Peter Truttmann betont, dass dem Kanton Nidwalden in den meisten Fällen Flüchtlinge zugewiesen werden, die sich in einer gefestigten Lebenssituation befinden: «Viele von ihnen weisen gute Chancen auf, sich im Arbeitsmarkt zu integrieren, und sorgen in der Regel für sich selbst.»

Die Mietvereinbarung für das alte Wohnhaus Mettenweg ist bis Ende Juni 2025 befristet, anschliessend beabsichtigt die Gemeinde Stans, das Gebäude einer neuen Nutzung zuführen.

Suche nach langfristigen Lösungen
Die jüngste Entwicklung der Asyl- und Flüchtlingslage bereitet dem Kanton grosse Sorgen. «Wenn es in diesem Stil weitergeht, wird sich die Unterbringungssituation in Nidwalden trotz zugemieteter Objekte schon bald wieder verschärfen», so Peter Truttmann. Es sind gemeinsam mit dem Bund sowie auf internationaler Ebene politische Lösungen erforderlich, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Im Wissen um die schwierige Ausgangslage setzt der Kanton seine vorausschauende Planung fort, um die Kapazitäten zur Unterbringung von schutzsuchenden Personen zu gewähren. Der Handlungsspielraum wird indes immer kleiner.

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