Alkohol- und Tabaktestkäufe

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Ein gutes Viertel der Betriebe im Kanton Obwalden verstiess bei den Testkäufen 2025 gegen die Jugendschutzbestimmungen. Mit regelmässigen Alkohol- und Tabaktestkäufen sowie Schulungen setzen sich die Obwaldner Gemeinden und der Kanton gemeinsam mit dem Blauen Kreuz für den konsequenten Jugendschutz ein.

Im Auftrag aller Obwaldner Gemeinden und dem Kanton führte das Blaue Kreuz insgesamt 92 Alkohol- und Tabaktestkäufe im Detailhandel und in der Gastronomie durch. Dabei wurde die Einhaltung von Verkaufs- und Abgabebestimmungen für Alkohol und Tabak geprüft. Das kantonale Gesetz verbietet den Verkauf von Bier und Wein an Jugendliche unter 16 Jahren sowie von Spirituosen und Tabak an unter 18-Jährige. Seit Oktober 2024 verbietet das schweizweite Tabakproduktegesetz die Abgabe von Tabak an Personen unter 18 Jahren, wie es in Obwalden bereits davor gegolten hat.

Gut ein Viertel der getesteten Betriebe missachtet Verkaufsverbote

Die Einhaltung des Jugendschutzes bleibt eine Herausforderung, wie das Ergebnis der Testkäufe zeigt: 31 Betriebe wurden auf das Bierverkaufsverbot an unter 16-Jährige geprüft. In acht Fällen wurde das Verkaufsverbot missachtet (26 %). Der Spirituosenverkauf wurde in 36 Betrieben getestet, wobei in zwölf Fällen Spirituosen an unter 18-Jährige verkauft wurden (33 %). Schliesslich wurde in 25 Betrieben die Einhaltung der Abgabebestimmungen für Tabak kontrolliert. Minderjährige konnten in fünf Betrieben Tabakprodukte erwerben (20 %).

In jedem dritten Fall der Testkäufe (Spirituosen) wurden demzufolge die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen nicht eingehalten. Mit insgesamt 27 Prozent liegt der aktuelle Anteil an Verstössen zwar tiefer als die 33 Prozent illegaler Verkäufe vergangenes Jahr, ist aber immer noch viel zu hoch. Das Ziel des Jugendschutzes ist es, dass Alterskontrollen bei Tabak- und Alkoholkäufen selbstverständlich werden.

Massnahmen bei wiederholten Verstössen

Unmittelbar nach den Testkäufen werden diese dem Verkaufspersonal gegenüber aufgedeckt. Verletzen Detailhandels- oder Gastronomiebetriebe die Jugendschutz-bestimmungen mehrfach, werden sie von den zuständigen Gemeindemitarbeitenden kontaktiert. Es wird geprüft, welche Massnahmen zur Verbesserung des Jugendschutzes notwendig sind (z. B. Jugendschutzschulungen). Die Gemeinde muss die Betriebe zudem bei wiederholtem illegalem Verkauf an Minderjährige auf mögliche Straffolgen oder weitere Massnahmen gemäss den geltenden Gesetzen hinweisen. „Ein wirksamer Jugendschutz beginnt mit dem Verantwortungsbewusstsein im Verkauf und Service. Gut geschultes Personal ist entscheidend, um Jugendlichen den Zugang zu Alkohol und Tabak zu begrenzen und vor den schädlichen Auswirkungen zu schützen“ betont Tanja Mitrovic, Fachperson Jugendschutz des Kantons Obwalden.

Schulungen von Personal zur Stärkung des Jugendschutzes

Neben den Testkäufen bietet der Kanton präventive Jugendschutzschulungen für Verkaufs- und Servicepersonal an. Die Schulungen vermitteln die gesetzlichen Grundlagen und zeigen praxisnah, wie Mitarbeitende in schwierigen Alltagssituationen richtig reagieren können. Ziel ist es, die Verfügbarkeit von Alkohol und Tabak für Jugendliche weiter zu senken und dadurch ihre Gesundheit nachhaltig zu schützen. Die nächsten Jugendschutzschulungen finden im Dezember 2025 in Engelberg und im März 2026 in Sarnen statt. Weiter stellt der Kanton Jugendschutzmaterial wie Altersrechner und Hinweisschilder zum Alkohol- und Tabakverkauf zur Verfügung, um die Betriebe bei der Umsetzung von Jugendschutzmassnahmen zu unterstützen. Erhältlich ist das Jugendschutzmaterial über www.jugendschutz-zentral.ch.

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