Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankert

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Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankert – ein Meilenstein für die Kinderrechte

Am 1. Juli 2026 tritt die Verankerung des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) in Kraft. Diese Gesetzesänderung markiert einen wichtigen Meilenstein für die Kinderrechte in der Schweiz: Sie bekräftigt das Recht von Kindern auf eine respektvolle Erziehung frei von körperlicher und psychischer Gewalt. Aus Sicht des Kinderschutzes ist dies ein bedeutender Schritt.

Mit der expliziten Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) setzt die Schweiz eine langjährige Empfehlung des UN-Kinderrechtsausschusses um. Die Gesetzesrevision schafft eine klare rechtliche Orientierung für eine Erziehung im Einklang mit den Kinderrechten.

Gewalt gegen Kinder verhindern

Die neue gesetzliche Bestimmung verändert den Handlungsspielraum der Behörden nicht, gibt den Fachleuten im Kinderschutz für die Begleitung von Familien aber ein zusätzliches Instrument an die Hand. Der neu verankerte Grundsatz der gewaltfreien Erziehung bedeutet nicht, dass Eltern auf Regeln, Grenzen oder Konsequenzen verzichten müssen. Vielmehr sollen diese altersgerecht, nachvollziehbar und respektvoll vermittelt werden – im Sinne einer wertschätzenden und konstruktiven Erziehung, die Kinder in ihrer Entwicklung stärkt.

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sehen unter anderem vor, dass die Kantone ausreichend Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Eltern sicherstellen. Im Kanton Obwalden bieten die kostenfreie und vertrauliche Familienberatung sowie Jugendberatung diese Unterstützung an.

Die kantonale Jugendbeauftragte Tanja Mitrovic begrüsst die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung als wichtige Massnahme gegen Gewalt gegenüber Kindern: „Die Erfahrungen in anderen Ländern stimmen mich zuversichtlich, dass sie zu einer Verringerung von Gewalt in der Erziehung beitragen wird.“

Eltern bei täglichen Herausforderungen unterstützen

Untersuchungen zeigen, dass Gewalt gegen Kinder in der Schweiz weiterhin ein ernstzunehmendes Problem darstellt. Körperliche und psychische Gewalt können die Entwicklung von Kindern kurz- und langfristig schwerwiegend beeinträchtigen. Mögliche Folgen sind beispielsweise Angstzustände, ein vermindertes Selbstwertgefühl, aggressives Verhalten oder Beziehungsprobleme. Gewalt hat keinen erzieherischen Nutzen, kann jedoch den weiteren Lebensweg von Kindern nachhaltig beeinträchtigen.

Die Anforderungen an Eltern sind heute vielfältig. Zeitdruck, berufliche Belastungen oder Unsicherheiten in Erziehungsfragen können dazu führen, dass sich Eltern überfordert fühlen. Alltagssituationen wie Konflikte zwischen Kindern, Schlafprobleme, der Umgang mit starken Emotionen werfen Fragen auf und können belastend sein.

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