Obwalden: Kantonale Unterstützung für schulergänzende Tagesstrukturen ab Schuljahr 2026/27
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat die Ausführungsbestimmungen zu den schulergänzenden Tagesstrukturen verabschiedet. Sie ermöglichen es den Einwohnergemeinden ab Schuljahr 2026/27 eine kantonale Mitfinanzierung von 40 Prozent an ihren schulergänzenden Tagesstrukturen zu beantragen.
Als Teil des revidierten Bildungsgesetzes hat das Obwaldner Stimmvolk am 30. November 2025 der Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die Mitbeteiligung des Kantons an den Kosten der schulergänzenden Tagesstrukturen der Einwohnergemeinden zugestimmt. Mit den nun verabschiedeten Ausführungsbestimmungen regelt der Regierungsrat die kantonalen Vorgaben, welche die Schulen der Einwohnergemeinden einhalten müssen, damit der Kanton die Beiträge gewährt. Im Weiteren regelt er mit den Ausführungsbestimmungen die Eckwerte zur einheitlichen Rechnungslegung in den Einwohnergemeinden. Die Ausführungsbestimmungen orientieren sich eng an den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK) zur Qualität und Finanzierung der schulergänzenden Kinderbetreuung.
Bestimmungen zusammen mit Gemeinden erarbeitet
Die Schulen der Einwohnergemeinden müssen für eine kantonale Mitfinanzierung insbesondere die Vorgaben zur Qualifikation des Personals, zur Infrastruktur oder zum Betreuungsverhältnis erfüllen. Die Einwohnergemeinden erklärten sich mit den Vorgaben grundsätzlich einverstanden. Der Forderung der Einwohnergemeinden nach niedrigeren Standards in Bezug auf die Qualifikation des Personals entsprach der Regierungsrat nur teilweise, da er sich bei diesem zentralen Qualitätsmerkmal an den EDK-Empfehlungen orientiert. Zur Umsetzung dieser Vorgabe setzte er den Einwohnergemeinden jedoch eine lange Übergangsfrist bis Sommer 2032.







