Das InformatikLeistungsZentrum (ILZ) Obwalden/Nidwalden erbringt für die beiden Kantone und ihre Gemeinden Informatikdienstleistungen. Damit das ILZ den Anforderungen an eine moderne Unternehmensführung gerecht werden kann, wird die interkantonale Vereinbarung über das ILZ punktuell angepasst. Die Vernehmlassung dazu hat begonnen.
Die Regierungen von Obwalden und Nidwalden haben die Vernehmlassung für die Teilrevision der Vereinbarung über das gemeinsame InformatikLeistungsZentrum (ILZ) eröffnet. Mit den Anpassungen werden die finanzielle Transparenz und Steuerung verbessert und die Grundlage für langfristig verlässliche und kostengerechte Informatikdienstleistungen für die öffentliche Hand geschaffen.
Die Rechnungslegung wird künftig konsequent an den Vorgaben des Obligationenrechts (OR) ausgerichtet. Gleichzeitig werden die Preisvorgaben klarer gefasst: Die Dienstleistungen des ILZ müssen kostendeckend erbracht werden, dürfen aber höchstens so viel kosten wie vergleichbare Angebote auf dem Markt. Damit Kantone und Gemeinden mit nachvollziehbaren Aufwänden rechnen können, wird der maximal zulässige Jahresgewinn des ILZ neu auf 5 Prozent des Jahresumsatzes begrenzt. Ein angemessener Gewinn gibt dem ILZ den notwendigen Spielraum, um Preisstabilität zu gewährleisten und in seine Weiterentwicklung zu investieren.
Zudem wird eine Ziel-Eigenkapitalquote des ILZ von 50 Prozent verankert. Wird dieser Zielwert um mehr als 10 Prozentpunkte überschritten, muss der zusätzliche Gewinn ausgeschüttet werden – an die beiden Eignerkantone sowie anteilsmässig an die Kantone und Gemeinden, die Leistungen beziehen.
«Mit der Teilrevision werden die Grundlagen für den Mitteleinsatz des InformatikLeistungsZentrums geschärft. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass das ILZ genügend unternehmerischen Spielraum erhält, ohne langfristig überhöhte finanzielle Reserven zu bilden», fassen Cornelia Kaufmann-Hurschler, Vorsteherin des Finanzdepartements Obwalden, und Michèle Blöchliger, Finanzdirektorin von Nidwalden, die Vorlage zusammen.
Die externe Vernehmlassung dauert bis zum 1. Juli 2026. Anschliessend wird die Vorlage bereinigt und den beiden Kantonsparlamenten zur Beschlussfassung unterbreitet. Das Inkrafttreten der revidierten Vereinbarung über das InformatikLeistungsZentrum ist für den 31. Dezember 2026 geplant.







