Breite Zustimmung zur Aufhebung der Überbrückungsrente für Kantonsangestellte

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Die Streichung der Überbrückungsrente für die Verwaltungsangestellten und die Lehrpersonen des Kantons stiess in der Vernehmlassung auf grosse Zustimmung. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Überbrückungsrente für Kantonsangestellte (inkl. Lehrpersonen) zu streichen. Dieser Vorschlag stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung.

Überbrückungsrente kostet den Kanton zurzeit 145 000 Franken pro Jahr

Die Überbrückungsrente kann aktuell von Verwaltungsangestellten und Lehrpersonen, die zuvor mindestens 10 Jahre für den Kanton gearbeitet hatten, für maximal zwei Jahre bei einer vorzeitigen Pensionierung beantragt werden. Die Rente beträgt 90 Prozent der maximalen einfachen AHV-Altersrente und verursacht beim Kanton jährliche Gesamtkosten im Umfang von rund 145 000 Franken.

Aufhebung der Überbrückungsrente reduziert Defizit

Die finanzielle Situation des Kantons Obwalden ist bereits seit mehreren Jahren angespannt. Der Regierungsrat liess daher im März 2024 Lösungsansätze zur Beseitigung der zu erwartenden Defizite erarbeiten. Ein konkreter Vorschlag war dabei die Aufhebung der Überbrückungsrente. Weitere Massnahmen werden aktuell auch in Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden geprüft und zu einem späteren Zeitpunkt separat vorgelegt.

Kanton will Potenzial älterer Arbeitnehmer nutzen

Die Streichung der Überbrückungsrente ist auch im Kontext der demografischen Entwicklung und des sich zunehmend abzeichnenden Arbeitskräftemangels zu betrachten. Ebenfalls steht sie im Einklang mit der vom Parlament im Oktober 2024 beschlossenen Erhöhung der Alterslimite für eine mögliche Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmenden bis zum 72. Altersjahr. Der Kanton Obwalden als Arbeitgeber ist daran interessiert, seine Mitarbeitenden möglichst lange im Dienst zu halten und das Potenzial älterer Arbeitnehmender noch besser zu nutzen.

Der Kantonsrat wird voraussichtlich im März 2026 über diese Vorlage beraten. Der Nachtrag soll per 1. Januar 2027 in Kraft treten, wobei eine zweijährige Übergangsfrist vorgesehen ist.

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