Gemeinde-Info Nr. 26

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Aus der Ratssitzung

Der Einwohnergemeinderat hat sich an der Sitzung vom 16. Juni 2025 unter anderem mit folgenden Themen befasst:

Bike Kommission – Neues Mitglied gewählt
Dierk Beisel tritt per Ende Jahr infolge seiner Pensionierung aus der Bike Kommission zurück. Als Nachfolger wird Daniel Obermaier von der Skischule Engelberg gewählt. Er übernimmt das Amt für den Rest der laufenden Amtsperiode 2024–2028. Die Kommission besteht aktuell aus zehn ordentlichen und vier beratenden Mitgliedern. Der Einwohnergemeinderat gratuliert Daniel Obermaier zur Wahl und dankt ihm für sein Engagement.

Anpassungen am kantonalen Richtplan beantragt
Der Einwohnergemeinderat hat zwei Anträge zur Überarbeitung des kantonalen Richtplans gestellt. Hintergrund ist der Umgang mit den sogenannten «Gebieten mit landschaftlich angepasster Bautätigkeit», die gemäss kantonalem Richtplan nur sehr eingeschränkt entwickelt werden dürfen.

Ein Anliegen betrifft die bessere Abstimmung der Siedlungsentwicklungstypen zwischen kantonalem Richtplan und den kommunalen Masterplänen, um Planungssicherheit zu schaffen und Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

Zudem soll der Richtwert für die maximale Anzahl Raumnutzer pro Hektare in sensiblen Gebieten (bisher 32) überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Der bisherige Wert entspricht kaum der heutigen Realität und könnte zu Konflikten in der Ortsplanung führen. Dieser ist aus Sicht des Einwohnergemeinderates zu tief angesetzt.

Nachzahlung besonderer Familienzulagen beschlossen
Im Zuge der Lohnabrechnungen im Januar 2025 wurde festgestellt, dass mehreren Mitarbeitenden der Gemeindeschule mutmasslich keine besonderen Familienzulagen (CHF 1’200.00 pro Kind und Jahr) ausgerichtet wurden. Diese besondere Familienzuage wird ergänzend zu den Kinder- oder Ausbildungszulagen entrichtet. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung, die im kantonalen Personalrecht – nach welchem die Lehrpersonen angestellt sind – vorgesehen ist. Die Finanzverwaltung nahm daraufhin eine umfassende Überprüfung vor. Diese zeigte, dass in den vergangenen Jahren Familienzulagen im Umfang von rund CHF 80’000.00 nicht ausbezahlt worden sind. Dabei konnte festgestellt werden, dass ein Grossteil dieser besonderen Familienzulagen auf langjährige Arbeitsverhältnisse zurückzuführen ist. Diese Lücken entstanden, weil der Anspruch auf die freiwillige Zulage nicht systematisch überprüft wurde. Der Einwohnergemeinderat hat deshalb beschlossen, diesen Betrag vollständig nachzuzahlen. Die budgetierten Ausgaben im Bereich der Familienzulagen werden dadurch im Jahr 2025 überschritten. Das Gesamtbudget für den Personalaufwand kann – nach heutigem Stand – trotzdem eingehalten werden.

Geschäftsführer Bendicht Oggie

Neubau Schwimmbad Sonnenberg: Fortschritte auf der Baustelle – Herausforderungen bei der Badewassertechnik

Der Neubau des Schwimmbads Sonnenberg schreitet planmässig voran und erste Baufortschritte sind sichtbar. Während die Rohbauarbeiten im Terminplan liegen, sorgt ein Engpass bei der spezialisierten Badewassertechnik für eine Verzögerung im Gesamtprojekt. Die Eröffnung der Anlage verschiebt sich dadurch auf Ende Mai 2027.

Auf der Baustelle des Schwimmbads Sonnenberg wird intensiv gearbeitet. Die Bodenplatten sind fertiggestellt, die Wände im Sprungbereich des Aussenbeckens stehen, und auch Teile des Untergeschosses des Hallenbads sind sichtbar. Die Bauarbeiten verlaufen im Zeitplan.

Herausforderung Badewassertechnik führt zu verzögerter Eröffnung
Die Badewassertechnik umfasst zentrale Elemente wie Filter, Umwälzpumpen, Einströmdüsen, Überlaufrinnen sowie Steuerungs- und Dosieranlagen – allesamt technische Komponenten, die von hochspezialisierten Firmen gefertigt und installiert werden. Bereits in der detaillierten Planungsphase im Jahr 2023 zeigte sich, dass das Angebot in diesem Bereich stark eingeschränkt ist. Aus diesem Grund wurde die entsprechende Position im Kostenvoranschlag damals bereits angepasst.

Die Ausschreibung dieser Arbeiten in den vergangenen Wochen hat gezeigt, dass sich das Marktumfeld weiter verschärft hat. Die spezialisierten Unternehmen sind stark ausgelastet und bei der ersten Ausschreibungsrunde konnte kein Anbieter gewonnen werden. Dank intensiver Bemühungen gelang es schliesslich, ein qualifiziertes Unternehmen zu verpflichten. Allerdings lassen sich die Arbeiten aufgrund deren Auslastung nicht wie ursprünglich geplant realisieren. Die Folge: Die Inbetriebnahme des Schwimmbads Sonnenberg verschiebt sich auf Ende Mai 2027.

Marcel Käser von der Firma Beck Schwimmbadbau, welche die Anlage plant, betont die Aussergewöhnlichkeit der Situation: «Eine derart angespannte Situation habe ich in meiner über 10-jährigenTätigkeit in der Branche noch nie erlebt. Als Grund sehe ich die aussergewöhnlich hohe Auslastung der Fachfirmen, die auf einen erheblichen Sanierungsstau vieler öffentlicher Bäder in der Schweiz und Europa zurückzuführen ist».

Striktes Kostenmanagement zahlt sich aus∂
Trotz dieser unvorhergesehenen Entwicklung bleibt das Projekt finanziell auf Kurs. Dank vorausschauender Planung und konsequentem Kostenmanagement konnten die bisher vergebenen Arbeiten im Rahmen oder sogar unter dem bewilligten Kostenvoranschlag vergeben werden. Zwar führt die aktuelle Situation zu Mehrkosten bei der Badewassertechnik, dennoch wird das gesamte Investitionsvolumen von rund CHF 28.8 Millionen voraussichtlich eingehalten.

Vorfreude auf gleichzeitige Eröffnung Hallenbad und Aussenbad
Ursprünglich war geplant, das Hallenbad Ende 2026 zu eröffnen und das Aussenbad auf die Sommersaison 2027 hin in Betrieb zu nehmen. Die aktuellen Entwicklungen machen es nun notwendig, beide Anlageteile gleichzeitig im Sommer 2027 zu eröffnen. Trotz der Verzögerung bleibt die Vorfreude auf ein modernes, attraktives Erlebnisbad für Engelberg ungebrochen.

Benötigen Sie eine Beglaubigung einer Unterschrift oder Fotokopie?

Die Gemeindekanzlei hilft Ihnen gerne weiter. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin unter der folgenden Telefonnummer: 041 639 52 52 oder per E-Mail: kanzlei@gde-engelberg.ch

Schul- und Gemeindebibliothek

In den Sommerferien der Gemeindeschule Samstag, 28. Juni – Sonntag, 10. August 2025 hat die Bibliothek wie folgt geöffnet:

Samstag 28. Juni 5. / 12. / 19. / 26. Juli 2. und 9. August 2025 jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 3. / 10. / 17. / 24. / 31. Juli und 7. August 2024 jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr

Das Bibliotheksteam wünscht allen schöne Ferien! Wir freuen uns, wenn Sie ab Montag, 11. August 2025 wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten vorbeikommen.

Doris Syfrig – Catherine DeKegel – Silvia Amrhein – Martina Theler – Angelika Janka

Die Rückgabe der Medien über den Briefkasten ist zu jederzeit möglich.

Gemeindeverwaltung – Schalteröffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr, 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr, 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Auf Anfrage können auch Termine ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden. Der Kundschaft wird zudem die Möglichkeit geboten, gewisse Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung rund um die Uhr über den Internetauftritt www.gde-engelberg.ch zu nutzen.

Baugesuche und Sonderbewilligungen
Nachstehende Baugesuche werden gemäss Verordnung zum Baugesetz vom 7. Juli 1994 (Bauverordnung) Art. 29 Abs. 2 während zehn Tagen beim Bauamt Engelberg öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig werden die benötigten Sonderbewilligungen angezeigt. Einsprachen gegen die beantragte Baubewilligung oder gegen die Sonderbewilligung sind bis 7. Juli 2025 schriftlich und begründet, im Doppel an den Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen (Bauverordnung Art. 31, 36 und 37)

Gesuchsteller: Han’s Europe AG, Dorfstrasse 40, Engelberg
Bauvorhaben: Permanenter Kiesplatz mit temporärem Zelt und Chalet
Ort: Parzelle 137, Dorfstrasse 40, GB Engelberg
Zonen: Grünzone, Dorfzone
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au
Naturgefahren: Ue0

Nachstehendes Baugesuch wird gemäss Verordnung zum Baugesetz vom 7. Juli 1994 (Bauverordnung) Art. 29 Abs. 2 während zehn Tagen beim Bauamt Engelberg öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig werden die benötigten Sonderbewilligungen angezeigt. Einsprachen gegen die beantragte Baubewilligung oder gegen die Sonderbewilligung sind bis 7. Juli 2025 schriftlich und begründet, im Doppel an den Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen (Bauverordnung Art. 31, 36 und 37). Das Gesuch wird auch nach Art. 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft aufgelegt; für Organisationen beträgt die Einsprachefrist 30 Tage (bis 27. August 2025, aufgrund Fristenstillstand/Gerichtsferien)

Gesuchsteller: Josef Hurschler, Birrenweg 30, Engelberg
Bauvorhaben: Um- und Anbau Stall (Wiederholung der Publikation)
Ort: Parzellen 1878, 449, 1551, 443, Birrenweg 30, GB Engelberg
Zonen: Landwirtschaftszone
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au
Naturgefahren: Ue2/4, Ue5/7, RS1, Sr6, Planungszone Hochwasserschutz, Gewässerraum

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