Start zur öffentlichen Mitwirkung zum Agglomerationsprogramm

Mit dem Agglomerationsprogramm sollen Massnahmen in den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft vom Bund mitfinanziert werden können. Der Regierungsrat hat das neuste Agglomerationsprogramm zur öffentlichen Mitwirkung durch die Bevölkerung verabschiedet. Diese startet am 3. Dezember 2024 und dauert zwei Monate. Für Interessierte findet am Montag, 2. Dezember, eine Informationsveranstaltung in Stans statt.

Ein Agglomerationsprogramm – kurz AP – dient dazu, Siedlung, Verkehr und Landschaft einer zusammenhängenden Region wirkungsvoll aufeinander abzustimmen. Es listet Kosten von geplanten Massnahmen, deren Nutzen, Finanzierung und den Realisierungszeitpunkt auf. Der Bund kann sich finanziell daran beteiligen. Nachdem der Kanton Nidwalden beim AP der 1. und 2. Generation mitgemacht, bei der 3. und 4. Generation jedoch verzichtet hat, ist er nun an der Entwicklung des Agglomerationsprogramms 5. Generation. Die Arbeiten sind schon weit fortgeschritten. Der Betrachtungsperimeter umfasst alle Nidwaldner Gemeinden sowie Engelberg. Emmetten ist gegenüber dem letzten AP neu als Gemeinde hinzugekommen, die von Bundesbeiträgen profitieren könnte. Dies gilt weiterhin nicht für Dallenwil, Wolfenschiessen sowie auch Engelberg.

Das AP umfasst zahlreiche Massnahmen mit Umsetzungshorizont ab 2028, die in verschiedene Bereiche gegliedert sind. «Beim Verkehr sind die Projekte für eine Umfahrung Stans West und eine Mobilitätsdrehscheibe bei der Kreuzstrasse zentral», hält Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer fest. Deren Realisierung ist für den Zeitraum 2032 bis 2040 vorgesehen. Zusammen mit diesen Vorhaben sollen auch flankierende Massnahmen zur Verkehrsentlastung und -beruhigung eingegeben werden. Weitere Schwerpunkte sind der Ausbau der Radwegroute in Buochs und Beckenried sowie das Betriebs- und Gestaltungskonzept Ennetmoos, mit welchem auch eine Lücke des kantonalen Velonetzes zwischen St. Jakob und der Kantonsgrenze zu Obwalden geschlossen werden soll. Die verkehrliche Aufwertung und Neugestaltung des Ortskerns Ennetbürgen, die Einführung eines Parkleitsystems in Stans oder die Umstellung auf elektrische Busse auf den Postautolinien sind ebenfalls Bestandteile des Agglomerationsprogramms.

Im Bereich Siedlung liegt der Fokus auf einer nachhaltigen und kompakten Entwicklung. Ziel ist es, den Flächenverbrauch und Verlust von Kulturland zu minimieren und die Lebensqualität in Gebieten zu erhöhen. Im Fokus steht dabei die qualitätsvolle Innenentwicklung mit dichten und gleichzeitig grüneren Siedlungen. Eine entscheidende Rolle für die Lebensqualität und Attraktivität urbaner Räume spielt auch die Landschaft. Hier sollen Natur- und Erholungsräume geschützt respektive zugänglich gemacht werden, um einen Ausgleich zur dichten Bebauung zu schaffen. Durch gezielte Massnahmen sollen ökologische Aufwertungen und Vernetzungen gestärkt sowie Landschaftsräume als siedlungsnahe Freiräume gefördert werden.

Informationsveranstaltung zum Start der öffentlichen Mitwirkung
Bevor der Kanton das Agglomerationsprogramm beim Bund zur Prüfung einreicht, kann sich die Öffentlichkeit dazu äussern und Eingaben machen. «Wir sind überzeugt, dass unsere Pläne für Nidwalden eine ausgewogene Entwicklung zwischen Siedlung, Verkehr und Landschaft fördern, und freuen uns zugleich, wenn die Bevölkerung ein wachsames Auge darauf hat und mit konstruktiven Rückmeldungen mögliches Optimierungspotenzial aufzeigt», so Therese Rotzer-Mathyer.

Die Mitwirkung von Privaten, Gemeinden, regionalen Entwicklungsträgern, Parteien, Verbänden, Organisationen und Nachbarkantonen dauert vom 3. Dezember 2024 bis 3. Februar 2025. Sämtliche Infos und Unterlagen sind auf der Website www.nw.ch/ap5 zu finden. Bei Fragen kann das federführende Amt für Raumentwicklung kontaktiert werden. Zum Auftakt der öffentlichen Mitwirkung findet für alle Interessierten am Montag, 2. Dezember, von 18.00 bis 20.00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Culinarium Alpinum in Stans statt.

Im Anschluss an die Mitwirkung werden die Stellungnahmen ausgewertet und das AP soweit erforderlich angepasst und finalisiert. Bis Ende März 2025 wird es vom Regierungsrat verabschiedet. Auf diesen Zeitpunkt hin endet die Frist des Bundes für die Einreichung von Agglomerationsprogrammen der 5. Generation.

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