Der Regierungsrat erteilt für dringende Sanierungsmassnahmen am Museum Obwalden einen Objektkredit von 755 000 Franken. Für die neue Dauerausstellung stellt er aus dem Swisslos-Fonds 190 000 Franken zur Verfügung.
Damit der Museumsbetrieb des Museums Obwalden gewährleistet ist, sind bauliche Massnahmen nötig. Das historische Gebäude weist statische und technische Mängel auf. Es sind Verstärkungen an der Deckenkonstruktion, brandschutztechnische Anpassungen, punktuelle Absturzsicherungen sowie der Anschluss an den Wärmeverbund der Holz-Fernwärme Sarnen AG samt Erneuerung der sicherheitsrelevanten Elektroinstallationen notwendig. Zudem wird ein hindernisfreier Zugang zu den Räumen im Erdgeschoss geschaffen. Die Baukosten liegen bei insgesamt 840 000 Franken. Nach Abzug der bereits geleisteten Planungsarbeiten ist ein Objektkredit in der Höhe von 755 000 Franken erforderlich. Die Ausführungsarbeiten erfolgen im zweiten Halbjahr 2026.
Zeitgemässe Infrastrukturen für neue Dauerausstellung
Das Museum Obwalden erneuert seine seit den 1980er-Jahren unveränderte Dauerausstellung grundlegend. Seit Dezember 2024 ist das Museum für den Ausstellungsumbau und die dringend nötigen Sanierungsmassnahmen geschlossen. Die Wiedereröffnung mit neuer Dauerausstellung ist für April 2027 vorgesehen. Für die neue Ausstellung braucht es zeitgemässe, ausstellungsspezifische Infrastrukturen. Aus dem Swisslos-Fonds werden dafür 190 000 Franken bereitgestellt.
Mit der Finanzierung der dringenden Sanierungsmassnahmen am Gebäude und der notwendigen Ausstellungsausstattung stellt die Regierung sicher, dass das Museum Obwalden ab 2027 seine neue Dauerausstellung dem Publikum fachgerecht, sicher und zeitgemäss präsentieren kann. Eine Gesamtsanierung des Museums Obwalden ist gemäss kantonaler Immobilienstrategie ab 2035 vorgesehen.
Leistungsvereinbarung für den Museumsbetrieb
Das Museumsgebäude an der Brünigstrasse in Sarnen befindet sich im Eigentum des Kantons Obwalden. Zwischen dem Kanton und dem Historischen Verein Obwalden besteht eine Leistungsvereinbarung für den Betrieb des Museums. Darin ist unter anderem festgelegt, dass die Bereitstellung geeigneter Infrastrukturen in den Zuständigkeitsbereich des Kantons fällt.







