Regierungsrat verabschiedet überarbeitetes Bildungsgesetz

Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat das überarbeitete Bildungsgesetz verabschiedet. Mit dem Nachtrag zum Bildungsgesetz passt er die Bildungsgesetzgebung der heutigen Schulrealität an und zeigt den Schulen Entwicklungsperspektiven für die nächsten Jahre auf.

In einem rund dreijährigen Erarbeitungsprozess hat das Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Obwalden, in enger Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden und weiteren Bildungspartnern, das Bildungsgesetz und die dazu gehörenden Verordnungen überprüft und angepasst. Die Überprüfung ergab, dass sich das rund 20 Jahre alte Bildungsgesetz im Wesentlichen bewährt hat, jedoch formale und inhaltliche Anpassungen notwendig sind. Die von Mitte Mai bis Mitte August 2024 durchgeführte Vernehmlassung ergab, dass für die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden die zentralen Neuerungen im Grundsatz unbestritten waren. Der Kantonsrat wird an seiner Sitzung im März 2025 die Vorlage beraten.

Verbesserte Chancengleichheit beim Schuleintritt

Verschiedene Massnahmen geben den Schulen in den Einwohnergemeinden die Möglichkeit, den Schuleintritt der Kinder zu stärken: So sieht die Vorlage das Angebot von früher Sprachförderung für Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen vor. Mit dieser Massnahme können Kinder bereits vor dem Kindergarteneintritt, beispielsweise in den Kinderkrippen, erste Deutschkenntnisse aufbauen. Weiter erhalten die Einwohnergemeinden grössere Gestaltungsmöglichkeiten für den Schuleintritt, indem die Basisstufe neu an allen Standorten eingeführt werden kann.

Attraktivere berufliche Rahmenbedingungen für die Lehrpersonen

Mit dem vorliegenden Nachtrag zum Bildungsgesetz werden berufliche Rahmenbedingungen der Lehrpersonen mit verschiedenen Massnahmen verbessert: Die sehr wichtige Funktion als Klassenlehrperson in der Volksschule wird durch eine zweite Entlastungslektion gestärkt. Der Regierungsrat nahm diese Massnahme nach der Vernehmlassung in die Vorlage auf. Mit der Aufhebung des Selbstbehalts der Lehrpersonen für thematisch frei wählbare Weiterbildungskurse sowie der Sicherung des Zugangs zu einem Pädagogischen Medienzentrums für die Lehrpersonen werden weitere Massnahmen zur Stärkung und Entlastung der Lehrpersonen umgesetzt.

Kaum Einfluss auf die Kostenaufteilung zwischen Kanton und Einwohnergemeinden

Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen führen zu Mehrkosten von insgesamt rund 1,2 Millionen Franken. Davon trägt der Kanton etwas mehr als eine halbe Million Franken. Der Hauptteil der für den Kanton anfallenden Kosten, ist auf die durch den Kantonsrat geforderte Kostenbeteiligung des Kantons an den schulergänzenden Tagesstrukturen zurückzuführen. Die Zusatzkosten für die Einwohnergemein-den ergeben sich vor allem aus der Einführung einer zweiten Entlastungslektion für die Volksschullehrpersonen.

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