Regierungsrat verabschiedet Planungs- und Baugesetz

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Der Regierungsrat hat das neue Planungs- und Baugesetz zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Im Bereich der Planung sollen Verfahrensvereinfachungen helfen, Bauwillige schneller an ihr Ziel zu bringen. Bei den Bauvorschriften wird ein Schwerpunkt bei der Flexibilisierung von Abstandsvorschriften gesetzt. Zudem wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, um Baubewilligungs- und Planungsverfahren künftig digital abzuwickeln.

Das neue Planungs- und Baugesetz führt das bisherige Baugesetz und die zugehörige Verordnung in einen Erlass zusammen. Die Übersichtlichkeit wird erhöht und damit einhergehend die Nutzerfreundlichkeit verbessert. Wo es mit dem Bundesrecht vereinbar ist, wurden Vereinfachungen vorgenommen, die dazu beitragen, die Verfahren rascher abzuwickeln. Die kantonalen Abstandsvorschriften werden flexibler gestaltet, sodass Bauland besser genutzt werden kann. Den Gemeinden werden mehr Kompetenzen eingeräumt, um örtliche Gegebenheiten besser berücksichtigen zu können. Präzisere Definitionen und zusätzliche Regelungen erhöhen die Rechtssicherheit und erleichtern die Praxisanwendung.

Breite Unterstützung und wertvolle Rückmeldungen in der Vernehmlassung
Zwischen Juni und September 2024 gingen im Rahmen der elektronisch durchgeführten Vernehmlassung 982 Rückmeldungen von 44 Vernehmlassenden ein. Positiv bewertet wurden von vielen Vernehmlassenden die Zusammenführung von Gesetz und Verordnung, die breit abgestützte Erarbeitung sowie die enge Zusammenarbeit zwischen dem Projekt neues Planungs- und Baugesetz des Kantons und dem Projekt Muster-Bau- und Zonenreglement der Gemeinden. Breite Zustimmung fand die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Digitalisierung der Planungs- und Bauverfahren. Die Eingabe in Papierform wird auch nach Einführung von digitalen Lösungen vorerst beibehalten, was von einigen Vernehmlassenden gewünscht

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