Regierungsrat Obwaldens beantragt Rahmenkredit für die Umsetzung des Energie- und Klimakonzepts und lehnt die Energie-Initiative ab

Der Regierungsrat des Kantons Obwalden beantragt für die Jahre 2024 bis 2029 beim Kantonsrat einen Rahmenkredit von 8,605 Millionen Franken zur Umsetzung des Energie- und Klimakonzepts 2035. Er will damit die Produktion einheimischer und erneuerbarer Energien, die Energie-Versorgungssicherheit und den Klimaschutz stärken. Gleichzeitig lehnt der Regierungsrat die Obwaldner Energie-Initiative ab. Er sieht die Forderungen des Initiativkomitees durch das Energie- und Klimakonzept als weitgehend erfüllt an.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 9. April 2024 das Umsetzungsprogramm für das Energie- und Klimakonzept 2035 sowie die notwendigen Mittel für den Rahmenkredit für die nächsten sechs Jahre beschlossen. Das Energie- und Klimakonzept 2035 wurde am 27. September 2022 durch den Regierungsrat festgelegt und ist am 2. Dezember 2022 vom Kantonsrat zur Kenntnis genommen worden. Neun der insgesamt 29 im Konzept enthaltenen Massnahmen befinden sich bereits in Umsetzung. Sie beinhalten insbesondere die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien.

Energie- und Klimakonzept 2035 erfüllt Forderungen der Energie-Initiative weitgehend
Die Energie-Initiative verlangt die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für den Ausbau einheimischer Energiequellen für eine unabhängige Energieversorgung und die Prüfung eines Pumpspeicherkraftwerks am Lungerersee. Das kantonale Ziel die Stromproduktion mit neuen, erneuerbaren Energien (von 2019 bis 2035) zu verzehnfachen, deckt sich mit der Absicht des Initiativkomitees. Mit der im Energie- und Klimakonzept 2035 formulierten Vision „Obwalden als Kraftwerk für die Schweiz“ geht der Kanton sogar über die Forderung der Energie-Initiative hinaus.

Regierungsrat: bestehende gesetzliche Grundlagen genügen
Der beim Kantonsrat beantragte Rahmenkredit von 8,605 Millionen Franken ist ein klares Bekenntnis des Regierungsrats zu den erneuerbaren Energien, einem wirksamen und raschen Klimaschutz sowie erhöhter Versorgungssicherheit. Die bestehende, flexible Regulierung der Energiethemen im Baugesetz sowie im Gesetz über das Elektrizitätswerk Obwalden und die Stromversorgung haben sich bewährt und bilden gemäss Regierungsrat eine genügende Rechtsgrundlage.

Gestaffelte Umsetzung des Energie- und Klimakonzepts
Sämtliche Massnahmen des Energie- und Klimakonzepts werden in den nächsten sechs Jahren gestaffelt in Angriff genommen. Sie sind gestützt auf ihre Wirksamkeit und Umsetzbarkeit priorisiert. Im Jahr 2024 werden acht neue Massnahmen angegangen. Diese umfassen folgende Aktivitäten:

– Finanzielle Aufstockung des Gebäudeförderprogramms sowie Schaffung eines Fonds für seine Abwicklung (Massnahme G2);
– Informationsmassnahmen zur Steigerung des Zubaus mit Photovoltaikanlagen auf Obwaldner Dächern (insbesondere in der Landwirtschaft) und Fassaden (Massnahmen G3 und E6);
– Förderung klimaverträglicher Landwirtschaft (Massnahmen LF1-LF3);
– Dekarbonisierung des kantonalen Fahrzeugparks (Massnahme V2);
– Erarbeitung einer Konzessionierungsstrategie zur beschleunigten Behandlung der anstehenden Konzessionserneuerungen für die Wasserkraftnutzung (Massnahme E8).

Im Jahr 2025 folgen weitere sieben Massnahmen, die auch neue Förderinstrumente für winteroptimierte Photovoltaikanlagen umfassen. Sechs Massnahmen werden voraussichtlich bis zum Ablauf des Rahmenkredits, das heisst bis Ende 2029 abgeschlossen sein.

Kantonsrat behandelt Energie-Initiative im Mai
Der Kantonsrat wird in der Sitzung vom 23./24. Mai 2024 die Obwaldner Energie-Initiative und den Rahmenkredit behandeln. Sollte der Kantonsrat die Initiative ablehnen, wird sie am 24. November 2024 den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt.

Artikel Teilen

Facebook
Twitter
Linkedin
WhatsApp

Ähnliche Beiträge