Regierungsrat eröffnet Vernehmlassung zu Anpassungen beim Personalrecht

Der Regierungsrat gibt einen Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz in die Vernehmlassung. In diesem schlägt er verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der kantonalen Verwaltung vor. Konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen sind wichtig, um auch in Zeiten des Arbeitskräftemangels genügend und gut ausgebildetes Personal zu finden.

Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz mit verschiede-nen Anpassungen des Personalrechts zur Vernehmlassung verabschiedet. Mit dem Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz soll zum einen die Mitarbeiterbindung gestärkt werden. Gleichzeitig wird die Rekrutierung von geeigneten neuen Arbeitskräften durch die höhere Arbeitgeberattraktivität und die modernen Anstellungsbedingungen vereinfacht. «Die Mitarbeitenden sind das wichtigste Gut der kantonalen Verwaltung. Zeitgemässe und marktgerechte Arbeitsbedingungen sind die Grundlage, um unsere Mitarbeitenden zu halten sowie auch in Zukunft qualifiziertes Fachpersonal zu finden, welches die vielfältigen Aufgaben im Dienst der Obwaldner Bevölkerung erledigt», hält die zuständige Regierungsrätin Cornelia Kaufmann-Hurschler dazu fest.

Spürbarer Arbeitskräftemangel
Der Arbeitskräftemangel als Folge des demografischen Wandels ist auf dem gesamten Arbeitsmarkt spürbar. Auch die kantonale Verwaltung ist davon betroffen: Es ist schwieriger geworden, offene Stellen zu besetzen und auf Stelleninserate gehen für manche Stellen nur wenige passende Bewerbungen ein. Es ist zu erwarten, dass sich die Lage weiter zuspitzt.

Arbeitgeberattraktivität soll erhöht werden
Im interkantonalen Vergleich zeigt sich, dass die Leistungen des Kantons Obwalden bei der Anzahl bezahlter Ferientage, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und den Treueprämien/Dienstaltersgeschenke unterdurchschnittlich abschneiden. Der Regierungsrat sieht in diesen Bereichen Handlungsbedarf und schlägt vor, Verbesserungen vorzunehmen. Konkret bedeutet dies:

– Erhöhung des jährlichen Ferienanspruchs von 20 auf 25 Tage (vom 21. bis zum 49. Lebensjahr), von 25 auf 30 Tage (bis zum 20. und zwischen dem 50. und 59. Lebensjahr) sowie von 30 auf 33 Tage (ab dem 60. Lebensjahr);
– Erhöhung der Treueprämie von 1 500 Franken auf einen Viertel des Monatslohns bzw. Erhöhung der Treueprämie nach 20, 30 und 40 Anstellungsjahren um 5 Urlaubstage oder einen Viertel des Monatslohns;
– Nichtberücksichtigung der Zulagen von weiteren Arbeitgebern (z. B. des Partners, der Partnerin) bei der Familienzulage; dies konnte bisher zu einem Abzug bei den Zulagen führen.
– Anspruch auf 100 Prozent des Grundlohns während des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs, auch für Mitarbeitende mit weniger als zwei Jahren Anstellungsdauer.

Flexibilisierung der Anstellungsbedingungen
In der Vorlage zum Personalrecht sind überdies weitere kleinere Anpassungen und Präzisierungen der bisherigen Regelungen vorgesehen. Sie erhöhen insbesondere die Flexibilität des Kantons als Arbeitgeber:

– Flexibilisierung der Probezeit von einem bis sechs Monate;
– Möglichkeit, Dienstverhältnisse in begründeten Fällen bis zum 70. Altersjahr einzugehen bzw. fortzusetzen;
– Verschiedene Präzisierungen bei der Abgangsentschädigung und der Wohnsitzpflicht.

Moderate Mehrkosten
Mit den vorgesehenen Änderungen fallen für den Kanton jährliche Mehrkosten von rund 180 000 Franken an. Aus Sicht des Regierungsrats sind diese Mehraufwände vertretbar, um die Ziele des Nachtrags zum Staatsverwaltungsgesetz zu erreichen.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 27. Mai 2024. Anschliessend wird der Regierungsrat die Botschaft zuhanden des Kantonsrats verabschieden. Der Nachtrag soll per 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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