Die Rahmenkredite 2025 bis 2028 für Programmvereinbarungen mit dem Bund im Umweltbereich belaufen sich auf 19,2 Millionen Franken. Gewährt der Kantonsrat die Gelder, beteiligt sich der Bund in gleicher Höhe.
Abwehr von Naturgefahren, Waldpflege, Revitalisierungen sowie Erhalt und Pflege von Naturobjekten und Landschaften werden von den Kantonen gemeinsam mit dem Bund wahrgenommen. Die Bundesbeiträge werden in Programmvereinbarungen mit konkreten Leistungszielen zwischen Bund und Kantonen vereinbart und für vier Jahre abgeschlossen. Die nächste, fünfte Programmperiode umfasst den Zeitraum 2025 bis 2028.
Kantonsrat muss Rahmenkredite gewähren
Damit die Programmvereinbarung vom Regierungsrat unterzeichnet werden kann, muss der Kantonsrat die kantonalen Rahmenkredite zur Finanzierung der vorgesehenen Leistungen gewähren. Die Rahmenkredite legen die finanzielle Beteiligung des Kantons fest. Für die Programmvereinbarungen im Umweltbereich in den nächsten vier Jahren beantragt der Regierungsrat Rahmenkredite in der Höhe von 19,2 Millionen Franken. Sie basieren auf dem Angebot, welches das Bundesamt für Umwelt dem Kanton Obwalden im Dezember 2023 unterbreitet hatte und umfassen die Bereiche gravitative Naturgefahren (Schutzbauten) Wald und Wasser, Naturschutz, Landschaft, Wald, Wildtiere und Revitalisierungen (siehe Tabelle).
Eckwerte der neuen Programmvereinbarung
Die beantragten Mittel sind notwendig, um langfristig einen angemessenen Schutz vor Naturgefahren samt Waldpflege sicherzustellen sowie die wertvollen Landschaften und Naturobjekte zu pflegen und aufzuwerten. Die Angebote des Bundesamts für Umwelt bewegen sich im Bereich der vergangenen Programmperioden. Eine Ausnahme bildet die Programmvereinbarung Wald, bei welcher aufgrund des angespannten finanziellen Bundeshaushalts ein Rückgang von rund zehn Prozent zu verzeichnen ist. Im Übrigen schöpfen die Rahmenkredite das Angebot bzw. die Bundesbeiträge aus und stimmen mit den kantonalen Strategien sowie den geplanten Massnahmen überein.
Waldpflege sowie Behebung und Verhütung von Waldschäden
Im Programm Wald müssen aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre mehr Finanzmittel für die Behebung und Verhütung von Waldschäden eingestellt werden. Infolge des Klimawandels haben die Extremereignisse zugenommen und werden weiter zunehmen. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sollen auch klimaangepasste Baumarten gefördert und die Holznutzung im Nicht-Schutzwald gesteigert werden.
Umsatzvolumen von 47,2 Millionen Franken
Die kantonale Beteiligung von 19,2 Millionen Franken löst in den Jahren von 2025 bis 2028 ein Umsatzvolumen von 47,2 Millionen Franken aus. Der Bund beteiligt sich an den Projekten durchschnittlich mit 43 Prozent (20,6 Millionen Franken), der Kanton mit 41 Prozent und die Gemeinden mit 16 Prozent.
Der Kantonsrat behandelt das Geschäft am 5./6. Dezember 2024. Weil der Beschluss über die Rahmenkredite die Grenze von einer Million Franken überschreitet, unterliegt er dem fakultativen Referendum. Nach Rechtskraft des Kantonsratsbeschlusses schliesst das Bau- und Raumentwicklungsdepartement Leistungsvereinbarungen mit den Waldeigentümern ab.
Geschäftsunterlagen Kantonsrat: Obwalden – Kantonsratssitzung (ow.ch)