Die Finanzierung von ambulanten Pflegeleistungen erfordert aufgrund neuer Geschäftsmodelle von Spitex-Organisationen eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes. Zudem soll der Vollzug der Pflegefinanzierung digitalisiert werden und bei den Kosten von Mitteln und Gegenständen im Pflegebereich Bundesrecht übernommen werden. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung.
Der Nidwaldner Regierungsrat schickt den Entwurf für die Revision des Krankenversicherungsgesetzes und der Pflegefinanzierungsverordnung in die externe Vernehmlassung. Der Vollzug der Pflegefinanzierung läuft heute mehrheitlich in Papierform ab. Mithilfe einer Software-Lösung, die bereits in der Spitalfinanzierung angewandt wird, sollen die Antrags- und Rechnungsstellung digitalisiert werden. Pflegeheime, Spitex-Organisationen und selbstständig tätige Pflegefachpersonen profitieren so von einer zeitnahen Vergütung ihrer Leistungen. «Auch auf Seite der Verwaltung kann die Effizienz gesteigert werden. Dadurch erfolgt eine Qualitätsverbesserung für alle Beteiligten», hält Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann fest.
In den vergangenen Jahren hat der Kanton die Kosten der Mittel und Gegenstände übernommen, welche im Pflegebereich für Untersuchungen und Behandlungen benötigt werden. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung auf Bundesebene wird die Mehrheit der Kosten neu von den Krankenversicherern übernommen. Die bisherige Regelung des Kantons soll daher im Zuge der Revision aufgehoben werden.
Die Vorlage befasst sich auch mit einem neuen Geschäftsmodell von Spitex- Organisationen. So ist zunehmend zu beobachten, dass pflegende Personen entweder im selben Haushalt leben oder es handelt sich um Angehörige, die über Spitex-Unternehmen angestellt und für ihre pflegerischen Leistungen entschädigt werden. «Dadurch, dass Pflegende und die zu pflegende Person unter einem Dach wohnen, kann der Aufwand für die Spitex-Organisation gesenkt werden», erklärt Peter Truttmann. Deshalb schlägt der Regierungsrat für diese Art von Geschäftsmodell bei der kantonalen Finanzierung der Restkosten eine leicht tiefere Pflegetaxe vor. Dies verlangt ebenfalls eine Anpassung des kantonalen Krankenversicherungsgesetzes.
Die externe Vernehmlassung dauert bis zum 25. September 2024. Anschliessend wird der Regierungsrat die Auswertung und gegebenenfalls Anpassungen an der Vorlage vornehmen. Die Beratung im Landrat ist bis Ende Jahr vorgesehen, sodass nach Ablauf der Referendumsfrist das geänderte Krankenversicherungsgesetz und die Totalrevision der Pflegefinanzierungsverordnung im Frühling 2025 in Kraft treten könnten.