Pflegeinitiative: Regierungsrat Obwalden verabschiedet das Einführungsgesetz zuhanden des Kantonsrats

Nach Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet der Regierungsrat des Kantons Obwalden das Einführungsgesetz zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative. Die Ausbildung der Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe soll gefördert und die Zahl der Bildungsabschlüsse in «Pflege höhere Fachschule (HF)» und in «Pflege Fachhochschule (FH)» erhöht werden.

Am 28. November 2021 stimmte das Schweizer Stimmvolk der Pflegeinitiative zu. Als Grundlage für ihre Umsetzung verabschiedete das Bundesparlament am 16. Dezember 2022 das „Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege“, die sogenannte Ausbildungsoffensive. Der Regierungsrat des Kantons Obwalden verabschiedet nun das Einführungsgesetz für die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative im Kanton. In einer zweiten Etappe sollen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in allen Pflegebereichen und bessere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten umgesetzt werden, welche nicht Gegenstand der vorliegenden Vorlage sind.

Finanzielle Unterstützung und Ausbildungspflicht für Kantone
Das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege stiess in der Vernehmlassung grundsätzlich auf Zustimmung. Ausbildungsbetriebe im Bereich der Pflege (Kantonsspital, Alters- und Pflegeheime und Spitex-Organisationen), die Höhere Fachschule XUND und Studierende der Pflege auf Tertiärstufe der höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) sollen finanziell unterstützt werden. Im Gegenzug sind die Betriebe verpflichtet, eine genügende Anzahl an Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe auszubilden, um den künftigen Bedarf decken zu können. Der Regierungsrat erwartet und vertraut darauf, dass die Betriebe ihrer Ausbildungsverpflichtung nachkommen. Sollten nicht genügend Personen ausgebildet werden, kann er ab dem Jahr 2026 ein Bonus-Malus-System einführen. Dabei müssten Betriebe, die ihrer Ausbildungsverpflichtung nicht nachkommen, eine Ersatzabgabe (Malus) bezahlen und Betriebe, die ihre Ausbildungsverpflichtung übertreffen, würden einen Bonus erhalten.

Bundesbeiträge tiefer als erwartet
Die Beiträge an die Betriebe, die höheren Fachschulen und die Studierenden HF und FH werden bis maximal zur Hälfte vom Bund finanziert. Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens hat sich gezeigt, dass die Bundesbeiträge tiefer sein werden, als erwartet: Einerseits wurde der für acht Jahre zur Verfügung stehende Verpflichtungskredit des Bundes gekürzt. Anderseits erfolgt die Zuteilung an die Kantone auf Basis ihres „Nachwuchsbedarfs“ in der Tertiärausbildung HF und HF. Als Konsequenz werden sich der Kanton und die Einwohnergemeinden finanziell stärker an den geplanten Kosten beteiligen müssen. Gemäss Kostenschätzung wird ein Bruttokredit von 5 Millionen Franken für acht Jahre notwendig sein, um die erste Etappe der Pflegeinitiative im Kanton Obwalden umzusetzen. Der Bund trägt voraussichtlich 1,6 Millionen Franken der Gesamtkosten, der Kanton 1,8 Millionen Franken und die Einwohnergemeinden 1,6 Millionen Franken.

Delegation an Regierungsrat notwendig
Der Bund wird das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege und die dazugehörige Ausführungsverordnung per 1. Juli 2024 in Kraft setzen. Die definitive Ausführungsverordnung des Bundesrats wird erst im Mai/Juni 2024 vorliegen. Damit die kantonalen Regelungen, das heisst das kantonale Einführungsgesetz und die Ausführungsbestimmungen ebenfalls per 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt werden können, delegiert das Gesetz die Umsetzungsregelungen im Kanton an den Regierungsrat.

 

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