Die Individualbesteuerung hätte eine umfangreiche Neugestaltung des Steuersystems auch auf kantonaler Ebene sowie spürbare finanzielle Einbussen für den Kanton zur Folge. Sie würde zudem neue Ungleichheiten schaffen. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb ein Nein zur Vorlage an der Volksabstimmung vom 8. März 2026.
Das Bundesparlament hat im Juni 2025 das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung als indirektem Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)“ verabschiedet. Die Vorlage beinhaltet einen Wechsel von der Familien- zur Individualbesteuerung. Dadurch sollen die sogenannte „Heiratsstrafe“ abgeschafft und Erwerbsanreize gefördert werden.
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden anerkennt das Ziel, die Heiratsstrafe zu beseitigen und bestreitet nicht, dass es bei der direkten Bundessteuer Handlungsbedarf gibt. Er lehnt jedoch die vorgeschlagene Individualbesteuerung klar ab, da sie deutlich weiter geht als nötig. Eine Mehrheit des Kantonsrats ist ebenfalls dieser Ansicht, weshalb der Kanton Obwalden das Kantonsreferendum gegen diese Vorlage ergriffen hat.
Heiratsstrafe auf Kantonsebene bereits weitgehend abgeschafft
Die Heiratsstrafe betrifft hauptsächlich die direkten Bundessteuern. Die grosse Mehrheit der Kantone hat bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt, die ihre Auswirkungen korrigieren. Dazu zählt auch der Kanton Obwalden, wo aufgrund der Flat-Rate-Tax (einheitlicher Steuersatz für alle Einkommen ohne steuerliche Progression) die Problematik der Heiratsstrafe seit mehreren Jahren nicht mehr besteht. Der Regierungsrat erachtet es deshalb als unverhältnismässig und unnötig, dass nun 26 Kantone zu einem fundamentalen Systemwechsel gezwungen werden und ihre Steuersysteme von Grund auf anpassen müssen, um ein Problem zu lösen, das auf Bundesebene besteht.
Unnötige Kosten und hoher Aufwand für die Kantone
Mit der Einführung der Individualbesteuerung wären alle Ehepaare verpflichtet, separate Steuererklärungen einzureichen. Die Aufteilung von Einkommen, Vermögen und Abzügen würde die Komplexität der Steuererklärung erheblich erhöhen, was für die kantonalen Steuerverwaltungen jährlich einen grossen administrativen Mehraufwand zur Folge hätte. Im Kanton Obwalden müssten rund 10 000 zusätzliche Steuererklärungen bearbeitet werden, schweizweit wären es rund 1,7 Millionen. In Obwalden wären dazu rund sechs zusätzliche Vollzeitstellen bei der Steuerverwaltung inklusive der dazugehörigen Infrastruktur nötig, was zu Kosten in der Höhe von rund einer Million Franken pro Jahr führen würde.
Die Hauptverantwortung für die Einkommens- und Vermögensbesteuerung und deren Veranlagung tragen die Kantone und Gemeinden, nicht der Bund. Die Individualbesteuerung greift tief in diese Strukturen ein und hat zur Folge, dass sämtliche Kantone ihre Tarife, Abzüge und Veranlagungsverfahren komplett neu definieren und regeln müssen. Die finanziellen Auswirkungen für die Kantone, aber auch für die Steuerpflichtigen, sind entsprechend unklar. Die Reform beschränkt sich für die Steuerpflichtigen somit nicht nur auf ihre Rechnung für die direkte Bundessteuer, sondern betrifft auch die Kantons- und Gemeindesteuern. Auch bei den Kantonen betrifft die Reform nicht nur die Bearbeitung der zusätzlichen Steuererklärungen und die absehbaren finanziellen Mindereinnahmen, sondern geht weit darüber hinaus.
Neue Ungleichheiten
Mit der Beseitigung der Heiratsstrafe würden auf Bundesebene im Wesentlichen wohlhabendere Ehepaare mit gleichmässig verteilten Einkommen profitieren. Gleichzeitig würde die Individualbesteuerung aber neue Ungleichheiten schaffen. So wären Ehepaare, in denen eine Person das gesamte oder einen weit überwiegenden Anteil des Einkommens erwirtschaftet, steuerlich benachteiligt. Davon betroffen wären hauptsächlich Haushalte mit Kindern, bei denen ein Elternteil den grössten Teil der unbezahlten Familienarbeit übernimmt. Die bisher mögliche Ungleichbehandlung anhand des Zivilstands würde also durch eine neue Ungleichbehandlung bei der Einkommensaufteilung ersetzt.
Unverhältnismässige Vorlage
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass es sich bei der Individualbesteuerung um eine unverhältnismässige Vorlage handelt, um das berechtigte Anliegen der Abschaffung der Heiratsstrafe zu erreichen. Die Individualbesteuerung schafft neue Ungleichheiten, verursacht hohe Kosten sowie einen erheblichen Aufwand und führt gleichzeitig zu empfindlichen Mindereinnahmen auf allen Staatsebenen. Die Finanzdirektorin Cornelia Kaufmann-Hurschler hält fest: „Obwalden würde zu einer teuren Reform gezwungen, obwohl das Problem in unserem Kanton bereits gelöst ist.“ Auch andere Kantone haben bewiesen, dass die Beseitigung der Heiratsstrafe mit pragmatischeren und kostengünstigeren Lösungen möglich wäre.







