Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat das Energieförderprogramm 2026 zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich verabschiedet. Mit der kontinuierlichen Fortsetzung des erfolgreichen Förderprogramms wird die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele unterstützt. Für das Programm stehen im kommenden Jahr erneut rund 2,46 Millionen Franken zur Verfügung.
Im Inhalt bleibt das Förderprogramm 2026 fast identisch mit dem Förderprogramm 2025 und weist lediglich zwei Anpassungen auf. So werden im Förderprogramm 2026 die Förderung für Ladeinfrastruktur ausgeweitet und die Beiträge für winteroptimierte Photovoltaik erhöht.
Förderung Ladeinfrastruktur neu auch für Gewerbe Das im letzten Jahr eingeführte Förderprogramm für Ladeinfrastruktur für Mehrfamiliengebäude wird ausgeweitet. Neu werden auch Ladestationen am Arbeitsort unterstützt. Der Regierungsrat setzt damit einen Anreiz für das Laden tagsüber, wenn der Strom aus PV-Anlagen produziert wird. Der Vorsteher des Bau- und Raumentwicklungsdepartement Josef Hess meint dazu: „Diese Anpassung bringt doppelten Nutzen. Zum einen reduzieren wir die Hürden für den Umstieg auf ein Elektroauto und vermindern die Emissionen im Mobilitätssektor. Zum anderen fördern wir das netzdienliche Laden. Wenn die Autos am Arbeitsort geladen werden, während die Sonnenenergie verfügbar ist, ist das vorteilhaft für das Stromnetz.“
Höhere Förderung für winteroptimierte Photovoltaikanlagen Ebenfalls im Jahr 2025 wurde die Förderung für winteroptimierte Photovoltaik eingeführt. Darunter fallen insbesondere Fassadenanlagen. Sie erhöhen die Stromproduktion im Winter und tragen dazu bei, die Winterstromlücke zu schliessen. Die Nach-frage nach der Förderung war im Jahr 2025 bescheiden. Um einen stärkeren Anreiz zu setzen, erhöht der Regierungsrat nun den Leistungsbeitrag. Damit trägt der Kanton einen höheren Anteil der Kosten für die im Vergleich zu Dachanlagen in der Planung anspruchsvolleren Fassadenanlagen.
Gleich viele Mittel für das Energieförderprogramm wie im Vorjahr
Im Jahr 2026 stehen für das Energieförderprogramm in etwa dieselben finanziellen Mittel wie im Vorjahr zur Verfügung. Die finanziellen Mittel stammen sowohl aus kantonalen Geldern als auch aus Bundesmitteln aus der CO₂-Abgabe und des Impulsprogrammes des Bundes. Der Fokus bleibt auf dem Ersatz grosser, fossil betriebener Heizungen und ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen. Insgesamt belaufen sich die durch den Bund und den Kanton bereitgestellten Fördermittel auf rund 2,46 Millionen Franken.
Detaillierte Auskünfte zur Gesuchstellung und zum Fördermodell erteilt die Energie- und Klimafachstelle des Kantons, Amt für Raumentwicklung und Energie, Telefon 041 666 64 24.
Kontakt für Rückfragen der Medien:
Regierungsrat Josef Hess, Vorsteher Bau- und Raumentwicklungsdepartement,
Telefon 041 666 64 35, Donnerstag, 15. Januar 2026, 11.00 bis 12.00 Uhr






