Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats und des Regierungsrats 2026: Ausführungsbestimmungen

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Der Regierungsrat erlässt die Ausführungsbestimmungen über die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats und des Regierungsrats. Wahltermin für beide Räte ist der 8. März 2026. Ein allfälliger zweiter Wahlgang der Regierungsratswahl ist auf den 12. April 2026 terminiert. Alle Wahlvorschläge müssen bis am Montag, 26. Januar 2026, 17.00 Uhr, eingereicht werden.

Im Jahr 2026 wählt das Obwaldner Stimmvolk den Regierungsrat und den Kantons-rat für die Amtsdauer 2026 bis 2030. Wahltermin für beide Räte ist der 8. März 2026. Ein allfälliger zweiter Wahlgang der Regierungsratswahl ist auf den 12. April 2026 terminiert. Der Regierungsrat hat nun die Ausführungsbestimmungen über die Gesamterneuerungswahlen erlassen. Sie werden im Amtsblatt vom 11. Dezember 2025 veröffentlicht.

Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am 26. Januar

Alle Wahlvorschläge müssen bis am Montag, 26. Januar 2026, 17.00 Uhr, eingereicht werden. Bis am Mittwoch, 28. Januar 2026, 17.00 Uhr, können Wahlvorschläge zurückgezogen bzw. von Vorgeschlagenen abgelehnt werden, worauf der Druck der Wahlzettel erfolgt. Die Wahlvorschlagsformulare können ab Publikation der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Amtsblatt vom Donners-tag, 18. Dezember 2025, auf der Kantonswebseite, bei der Staatskanzlei und bei den Gemeindekanzleien bezogen werden.

Keine Sitzverschiebungen zwischen den Gemeinden

Bei den Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats kommt es – wie bei den letzten Gesamterneuerungswahlen vor vier Jahren – zu keinen Sitzverschiebungen zwischen den Einwohnergemeinden. Der 55-köpfige Kantonsrat setzt sich weiter wie folgt zusammen: Sarnen 15 Sitze, Kerns 9 Sitze, Sachseln 7 Sitze, Alpnach 9 Sitze, Giswil 5 Sitze, Lungern 4 Sitze und Engelberg 6 Sitze.

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