Aus der Ratssitzung
Der Einwohnergemeinderat hat sich an der Sitzung vom 27. Januar 2025 unter anderem mit folgenden Themen befasst:
Musikschulkosten: Erhöhung Steuerlimite für Beiträge aus dem Hermann-Amrhein-Fonds
Aus dem Hermann-Amrhein-Fonds werden unter anderem auch Musikschulkosten für Kinder aus kinderreichen oder finanziell weniger bemittelten Familien anteilsmässig bezahlt.
Der Einwohnergemeinderat hat beschlossen, die Einkommens- und Vermögenslimiten für Unterstützungsbeiträge an Musikschulkosten aus dem Hermann-Amrhein-Fonds der Teuerung anzupassen. Die neuen Limiten gelten ab dem Schuljahr 2025/26 und ermöglichen Familien mit geringerem Einkommen weiterhin eine finanzielle Entlastung. So wird beispielsweise ein Erlass der Musikschulkosten von 50 % gewährt, wenn das steuerbare Vermögen der Eltern weniger als CHF 54’000.00 und das steuerbare Einkommen weniger als CHF 27’8000.00 beträgt.
Frühere Richtlinien werden aufgehoben. Gesuche sind mit der aktuellen Steuererklärung an die Geschäftsleitung der Einwohnergemeinde einzureichen. Weitere Informationen sind auf der Gemeinde-Website unter «Bildung» verfügbar.
Musikschule: Tarife bleiben unverändert
Die Musikschule bietet eine wertvolle Förderung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Um eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen, werden die Musikschultarife regelmässig überprüft. Die Analyse der letzten Jahre zeigt, dass die Betriebskosten der Musikschule weitgehend stabil geblieben sind. Vor diesem Hintergrund hat der Einwohnergemeinderat auf Antrag des Schulrates entschieden, die Tarife für das Schuljahr 2025/26 nicht zu erhöhen, um den Zugang zur musikalischen Ausbildung weiterhin erschwinglich zu halten.
Die aktuellen Tarife für den Musikunterricht bleiben unverändert. Angeboten werden Einzel- und Gruppenunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Zudem profitieren Familien mit mehreren Kindern von gestaffelten Rabatten:
Im Zuge der Überprüfung wurde ein Berechnungsfehler beim 10-Lektionen-Abonnement für Erwachsene festgestellt: Der Preis für 10 Lektionen à 45 Minuten lag mit CHF 1’000.– über der Summe von zwei 5-Lektionen-Abonnements (CHF 910.00), was den Kauf von zwei kleineren Abos günstiger machte. Um dieses Ungleichgewicht zu korrigieren, wurde der Preis für das 10-Lektionen-Abonnement auf CHF 905.– gesenkt. Damit wird der Kauf eines grösseren Abonnements wieder attraktiver.
Neue Benutzungsordnung und Gebührentarif für die Bibliothek Engelberg
Der Einwohnergemeinderat hat eine neue Benutzungsordnung mit Gebührentarif für die Schul- und Gemeindebibliothek erlassen. Diese tritt am 1. Februar 2025 in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Erweiterte Öffnungszeiten während der Schulzeit, separate Regelung für Ferien.
- Keine Ausleihbeschränkung mehr für Erwachsene, Kinder dürfen weiterhin max. 4 Bücher ausleihen.
- Neuheiten können nicht verlängert werden, Reservationen sind kostenlos.
- Neue Jahresgebühr für Erwachsene: CHF 20.00, Jugendliche bis 20 Jahre, Studenten und Lehrlinge bleiben kostenlos.
Erhöhung des Gemeinde-Beitrags an die Stromkosten des Dorfbrunnens Bierlialp-Park
Der Einwohnergemeinderat hat entschieden, die jährliche Beteiligung an den Stromkosten des Dorfbrunnens Bierlialp-Park von CHF 4’200.00 auf maximal CHF 7’000.00 zu erhöhen. Die Beteiligung bleibt weiterhin bei 50 % der Gesamtkosten, ist jedoch auf 5 Jahre befristet.
Die Strompreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen, aktuell belaufen sich die Kosten auf rund CHF 13’000.–. Der Dorfbrunnen trägt zur Aufwertung des Dorfzentrums bei, bietet Trinkwasser und ist ein beliebter Treffpunkt für Einheimische und Gäste. Er ist zwar in privater Hand, jedoch auch im öffentlichen Interesse. Daher leistet der Einwohnergemeinderat diesen Beitrag. Gleichzeitig hat der Einwohnergemeinderat auch folgende Überlegungen einfliessen lassen: Nach Ablauf der 5 Jahre soll die Neuausrichtung der Dorfkernentwicklung für die Entscheidung über eine erneute Unterstützung berücksichtigt werden. Zudem ist zu prüfen, wie der Energieverbrauch des Brunnens gesenkt werden kann, um den Anforderungen des Energiestadtlabels Engelberg gerecht zu werden.
Geschäftsführer Bendicht Oggier
Baugesuche und Sonderbewilligungen
Nachstehende Baugesuche werden gemäss Verordnung zum Baugesetz vom 7. Juli 1994 (Bauverordnung) Art. 29 Abs. 2 während zehn Tagen beim Bauamt Engelberg öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig werden die benötigten Sonderbewilligungen angezeigt. Einsprachen gegen die beantragte Baubewilligung oder gegen die Sonderbewilligung sind bis 17. Februar 2025 schriftlich und begründet, im Doppel an den Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen (Bauverordnung Art. 31, 36 und 37).