Gemeinde-Info Nr. 50

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Information zum Winterdienst

In den Wintermonaten wird durch den Werkhof der Einwohnergemeinde Engelberg und die beauftragten Unternehmen der Winterdienst vorrangig auf den öffentlichen Strassen durchgeführt, um die Fahrbahnen, Trottoirs und Fusswege möglichst sicher zu halten. Bitte beachten Sie, dass auch nach der Räumung der Strassen Glätte und Rutschgefahr bestehen können. Auch bei regelmässiger Schneeräumung kann es aufgrund von Nässe, Schneematsch oder Gefahr von Eisbildung weiterhin zu rutschigen und gefährlichen Strassenbedingungen kommen. Besonders bei tiefen Temperaturen, während der Nacht oder in den frühen Morgenstunden kann sich Eis bilden.  Verkehr: Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit und fahren Sie vorausschauend. Beachten Sie besonders die schattigen Stellen auf Strassen, da hier schneller Glätte entstehen kann.  Fussgänger: Tragen Sie festes, rutschfestes Schuhwerk und gehen Sie vorsichtig, besonders auf ungeräumten Wegen oder bei plötzlicher Eisbildung.  Halten Sie sich an die Verkehrsregeln und tragen Sie dazu bei, dass alle sicher und unfallfrei ans Ziel kommen. Dies gilt sowohl für Fahrzeugführer als auch für Fussgänger und Radfahrer. Der Winterdienst der Einwohnergemeinde Engelberg sowie die beauftragten Unternehmen sorgen dafür, dass die Hauptverkehrsstrassen, die EAB-Linien und wichtige Gehwege geräumt und wenn nötig gesplittet oder auch gesalzen werden. Bei extremen Wetterbedingungen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es bei starkem Schneefall oder Eisregen zu vorübergehenden Verzögerungen bei der Räumung kommen kann. Hinweis zur Schwandstrasse Die Nutzung durch Skifahrer, Snowboarder oder auch Schlittler ist ausdrücklich nicht gestattet.

Wir danken an dieser Stelle allen privaten Eigentümern, die es der Einwohnergemeinde Engelberg gestatten, den Schnee auf den Wiesen und Plätzen zu deponieren, sowie den Unternehmern für die Unterstützung. Kommen Sie sicher durch den Winter und geniessen Sie auch diese tolle Zeit in Engelberg!

Langlaufloipen in Engelberg

Die Loipen erfreuen sich bereits seit 22. November 2025 wieder grosser Beliebtheit und werden seither auch täglich von Langläuferinnen und Langläufern genutzt. Die Mitarbeiter vom Werkdienst sind unter anderem für die Loipenpräparation zuständig und freuen sich, dass ihre Bemühungen sich lohnen. Loipen sind keine Fuss-/Wanderwege Wichtig ist es, dass gewisse Regeln eingehalten werden. Bitte nur die offiziell geöffneten Loipen benutzen. Auf geschlossenen Loipen können Pistenmaschinen unterwegs sein, Lawinengefahr oder sonstige Gefahren herrschen. Frisch präparierte Loipen benötigen ca. zwei Stunden Ruhezeit und sollten während dieser Zeit nicht benutzt werden, damit eine gute Qualität gewährleistet ist. Loipen sind keine Fuss- und Wanderwege und dürfen nur auf gewissen Abschnitten durch Fussgänger betreten werden (Doppelnutzung klar signalisiert). Auch gibt es in Engelberg keine Langlaufloipen, auf welchen man Hunde mitnehmen darf. Wir bitten daher die Winterwanderer, Jogger und Fussgänger die dafür vorgesehenen Routen zu verwenden und die Langlaufloipen nicht zu betreten. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Ebenfalls möchten wir uns bei den Landwirten für die Benützung Ihrer Parzellen bedanken. Ohne sie wäre das Loipennetz nicht so weitläufig, wie es heute ist. Beschneiung Der erste Loipenabschnitt wird, sobald Niederschläge und Temperaturen es zulassen, mit Naturschnee oder technischem Schnee vom Sporting Park bis ans Talende erweitert. Infolge der immer milderen Winter ist die Beschneiung für einen Betrieb während der ganzen Wintersaison zwingend notwendig. Die damit einhergehenden Emissionen werden mittels modernen, leisen und ressourcenschonenden Schneeerzeugern so gering wie möglich gehalten. Ein gewisser Geräuschpegel ist aber leider nicht zu verhindern. Wir müssen die kalten Temperaturen, vielfach auch in der Nacht, voll ausnützen, um energieeffizient zu sein. (Praktisch) kein Wintersportort kann auf die technische Beschneiung verzichten. Vielen Dank für das Verständnis der Bevölkerung und der Gäste für den Betrieb der Schneeerzeuger auch während der Nacht. Wir wünschen allen Langläuferinnen und Langläufern eine tolle Wintersaison auf unseren Loipen in Engelberg! Bereich Werkdienst

Kino Engelberg: Rabatt auf Eintrittspreis ab dem 1. Januar 2026

Im Kino Engelberg erhalten Besuchende ab dem 1. Januar 2026 gegen Vorweisen des Einheimischen Ausweises, des Zweitheimischen Ausweises sowie der Gästekarte einen Rabatt von CHF 2.00 auf den regulären Eintrittspreis. Um vom Rabatt profitieren zu können, bitten wir Sie, Ihren Einheimischen Ausweis, den Zweitheimischen Ausweis oder die Gästekarte beim Kauf des Kinotickets direkt an der Kasse vorzuweisen. Der Rabatt kann nur bei Vorlage des Ausweises gewährt werden. Die Einheimischen Ausweise können per E-Mail (einwohnerkontrolle@gde-engelberg.ch) oder telefonisch (041 639 52 00) bei der Einwohnerkontrolle angefordert werden. Die Zweitheimischen Ausweise sind bei der Tourist Information erhältlich. Die Gästekarten erhalten Übernachtungsgäste direkt von den Hotels. Wir wünschen Ihnen viele angenehme Kinoerlebnisse im Kino Engelberg.

Schalteröffnungszeiten über Weihnachten / Neujahr

Abteilungen Gemeindekanzlei, Bau und Infrastruktur sowie Finanzverwaltung 23. Dezember 2025 normale Öffnungszeiten 24. bis 26. Dezember 2025 geschlossen 29. bis 30. Dezember 2025 normale Öffnungszeiten 31. Dezember 2025 ab 11.30 Uhr geschlossen 1. und 2. Januar 2026 geschlossen Gerne sind wir ab dem 5. Januar 2026 wieder zu den normalen Schalteröffnungszeiten für Sie da. Das Team der Einwohnergemeinde Engelberg wünscht Ihnen eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit.

Öffentliche Abfallsammelstelle Entsorgungshof Wyden Öffnungszeiten während den Feiertagen 2025/2026

Mittwoch, 24. Dezember 2025 08.00 – 11.45 Uhr
Donnerstag, 25. Dezember 2025 ganzer Tag geschlossen
Freitag, 26. Dezember 2025 ganzer Tag geschlossen

Samstag, 27. Dezember 2025 08.00 – 11.45 Uhr und von 13.30 – 16.30 Uhr
Sonntag, 28. Dezember 2025 ganzer Tag geschlossen
Montag, 29. Dezember 2025 08.00 – 11.45 Uhr und von 13.30 – 16.30 Uhr
Dienstag, 30. Dezember 2025 08.00 – 11.45 Uhr und von 13.30 – 16.30 Uhr
Mittwoch, 31. Dezember 2025 08.00 – 11.45 Uhr
Donnerstag, 1. Januar 2026 ganzer Tag geschlossen
Freitag, 2. Januar 2026 ganzer Tag geschlossen
Samstag, 3. Januar 2026 08.00 – 11.45 Uhr und von 13.30 – 16.30 Uhr
Sonntag, 4. Januar 2026 ganzer Tag geschlossen
Montag, 5. Januar 2026 Normalbetrieb

Ausserhalb dieser Öffnungszeiten kann Kehricht via Presscontainer, Grüngut und Weihnachtsbäume via Grüngutplatz, entsorgt werden. Kehrichtabfuhrtage Montag, 22. Dezember 2025 Samstag, 27. Dezember 2025 Montag, 29. Dezember 2025 Samstag, 3. Januar 2026 Wir bitten unsere Bevölkerung und Gäste die Öffnungszeiten zu beachten und einzuhalten. Bereich Werkdienst.

 

Einführung des elektronischen Amtsblatts am 8. Januar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 nutzt der Kanton Obwalden das vom Staatssekretariat betriebene Amtsblattportal. Die erste elektronische Ausgabe des Obwaldner Amtsblatts erscheint am 8. Januar 2026. Inhaltlich bleibt alles beim Alten: Was bisher im gedruckten Amtsblatt publiziert werden musste, erscheint weiterhin – rechtlich verbindlich – auch in elektronischer Form. Der gewohnte Erscheinungstermin donnerstags bleibt bestehen. Das elektronische Amtsblatt bringt den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Vorteile:  Jederzeit verfügbar: kostenloser Zugang rund um die Uhr über PC, Tablet oder Smartphone.  Benutzerfreundlich: Such- und Filterfunktionen machen das Auffinden von Meldungen leicht.  Individuell und praktisch: Abonnieren Sie ganze Themenbereiche oder gezielt Meldungen Ihrer Gemeinde. Gewünschte Informationen kommen automatisch per E-Mail. Jede Wochenausgabe oder einzelne Meldungen können heruntergeladen und bei Bedarf ausgedruckt werden.  Für alle zugänglich: Das Portal passt sich jedem Endgerät an und erfüllt die Standards für barrierefreie Behördenangebote. Mit der Umstellung wird die Digitalisierungsstrategie des Kantons Obwalden konsequent weitergeführt, es werden Kosten gesenkt und der Zugang zu amtlichen Informationen wird einfacher denn je. Das Amtsblattportal ist bereits in elf Kantonen erfolgreich im Einsatz. Das elektronische Amtsblatt ist ab dem 8. Januar 2026 unter www.amtsblatt.ow.ch erreichbar. Dort finden sich auch weitere Hinweise und Hilfestellungen. Staatskanzlei

Obwalden Crossiety – Der digitale Dorfplatz

Auf dem digitalen Dorfplatz sehen Sie einfach und schnell, was in Engelberg läuft. Werden Sie Teil der Online-Community und nutzen Sie die Vorzüge des digitalen Dorfplatzes. Mit dem folgenden QR-Code gelangen Sie zur Registrierung:

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