Gemeinde-Info Nr. 4

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Der Einwohnergemeinderat hat sich an seinen Sitzungen vom 15. Dezember 2025 sowie vom 12. Januar 2026 unter anderem mit folgenden Themen befasst:

Neue Regelung Abgeltung an die notfalldienstleistenden Ärzte in Engelberg
Seit 2020 unterstützte die Einwohnergemeinde Engelberg die notfalldienstleistenden Ärzte mit einer freiwilligen jährlichen Abgeltung in der Höhe von Brutto CHF 18’760.00. Im Juni 2025 hat der Kantonsrat Obwalden die Motion zur Bekämpfung des Hausärztemangels und zur Sicherung der ambulanten Notfallversorgung einstimmig angenommen. In der Folge genehmigte der Regierungsrat neue Vereinbarungen zur kantonalen Inkonvenienzentschädigung für den ambulanten Notfalldienst, die ab 2026 gelten. Diese sehen eine stundenweise Entschädigung für den Hintergrunddienst vor und stellen Engelberg den übrigen Versorgungsregionen gleich. Aufgrund der geografischen Gegebenheiten wurde für die Engelberger Ärzteschaft eine eigene, aber gleichwertige Vereinbarung abgeschlossen.

Mit der Einführung dieser kantonalen Regelung wird die bisherige freiwillige Abgeltung der Einwohnergemeinde überflüssig und per Ende 2025 eingestellt. Der Einwohnergemeinderat begrüsst die einheitliche kantonale Lösung ausdrücklich und dankt der Engelberger Ärzteschaft sowie allen Beteiligten für ihr grosses Engagement zugunsten einer weiterhin sichergestellten ärztlichen Versorgung von Bevölkerung und Gästen.

Richtlinien zur Förderung eines vielschichtigen Vereinslebens in Engelberg
Die Einwohnergemeinde Engelberg misst einem vielfältigen Vereinsleben in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit eine hohe Bedeutung für das Gemeinwohl bei und unterstützt die Dorfvereine seit Jahren mit jährlichen Beiträgen. Um diese Unterstützung transparent, nachvollziehbar und praxisnah zu regeln, werden die Richtlinien für Vereinsbeiträge neu erarbeitet. Die Richtlinien werden nun in einer bereinigten Fassung in die Vernehmlassung bei den Vereinen gegeben. Parallel dazu ist ein mehrstufiges Vorgehen mit Information, Mitwirkung der Vereine, Finalisierung und schrittweiser Umsetzung vorgesehen. Die Inkraftsetzung der neuen Regelung ist auf den 1. Januar 2027 geplant. Die Vereine werden in den nächsten Wochen zu einem öffentlichen Anlass, an welchem die neue Lösung vorgestellt wird, eingeladen. Diese neuen Richtlinien gelten unabhängig von den Richtlinien zur Unterstützung von Vereinen und Institutionen in der Jugendförderung.

Vergabe Neuanschaffung Modulfahrzeug Feuerwehr Engelberg
Die Budget-Talgemeinde vom 25. November 2025 hat einen Objektkredit in der Höhe von CHF 250’000.00 für die Neuanschaffung eines Modulfahrzeuges für die Feuerwehr Engelberg bewilligt. Mittlerweile konnte das entsprechende Submissionsverfahren forciert werden und der Einwohnergemeinderat konnte die Auftragsvergabe vornehmen. Der Auftrag für die Beschaffung des Modulfahrzeuges konnte für insgesamt CHF 244’241.10 der Firma Magirus Schweiz GmbH vergeben werden.

Kanalisation Rohr: Kreditabrechnung genehmigt
Bis ins Jahr 2023 hatte die Einwohnergemeinde Engelberg noch diverse, teilweise sehr alte, Objektkredite nicht abgerechnet. So zum Beispiel jene für die Sanierung der ARA, Neubau Schulhaus oder für diverse Strassensanierungen. In den letzten Jahren wurden diese offenen Abrechnungen hintereinander aufgearbeitet, so dass man heute wieder „à jour“ ist. Eine letzte solche Altlast betrifft das Projekt „Kanalisation Rohr“. Am 17. Mai 2011 bewilligte die Talgemeinde einen Objektkredit in der Höhe von CHF 424’000.00 inklusive Mehrwertsteuer für die Erstellung einer Kanalisation im Gebiet Rohr. Die effektiven Kosten betragen CHF 719’250.90, was einer Kreditüberschreitung von CHF 295’250.90 beziehungsweise rund 69,6 % entspricht. Die Mehrkosten sind im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass das Projekt im Verlauf des Jahres 2011 erweitert und angepasst wurde. Dazu gehörten unter anderem eine geänderte Linienführung der Kanalisation, die Verlängerung der Leitungen bis ins Schanzenareal, der Anschluss zusätzlicher Gebäude, der Einbau von Reserverohren für künftige Erschliessungen sowie zusätzliche Entwässerungsleitungen. Zudem erwiesen sich einzelne Kostenschätzungen, insbesondere für die Kanalisationsleitung und den Pumpschacht, im Nachhinein als zu tief angesetzt. Verschiedene Arbeiten, die ursprünglich ausserhalb des Objektkredits lagen, wurden aus Gründen der Zweckmässigkeit und zur Nutzung von Synergien ebenfalls über diesen Kredit abgerechnet. Weil das Projekt im Zuge des Neubaus vom Parkplatz Rohr der Titlisbahnen realisiert werden musste, konnte trotz der sich anbahnenden Kostenüberschreitung kein neuer Kredit beantragt werden. Die Finanzverwaltung hat die Kostenabrechnung mit der Buchhaltung abgeglichen; die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission hat diese geprüft und als korrekt befunden. Gestützt darauf hat der Einwohnergemeinderat die Kreditabrechnung genehmigt.

Baugesuche und Sonderbewilligungen
Nachstehende Baugesuche werden gemäss Verordnung zum Baugesetz vom 7. Juli 1994 (Bauverordnung) Art. 29 Abs. 2 während zehn Tagen beim Bauamt Engelberg öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig werden die benötigten Sonderbewilligungen angezeigt. Einsprachen gegen die beantragte Baubewilligung oder gegen die Sonderbewilligung sind bis 2. Februar 2026 schriftlich und begründet, im Doppel an den Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen (Bauverordnung Art. 31, 36 und 37).

Gesuchsteller: Antalia Holding AG, Dorfstrasse 48, 6390 Engelberg
Bauvorhaben: Umbau Chalet Acherrain
Ort: Parzelle 504, Acherrainstrasse 10a, GB Engelberg
Zonen: W2B
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au

Energiespartipp Engelberg
Effizient heizen
Das Heizen verursacht knapp 70% des Energieverbrauchs in privaten Haushalten. Schon kleine Änderungen im Alltag können den Verbrauch deutlich senken – und damit auch die Heizkosten.

Richtig lüften:
Vermeiden Sie dauerhaft gekippte Fenster, da sie enorm viel Energie verschwenden – bis zu 100 Liter Heizöl pro Heizsaison. Lüften Sie stattdessen mehrmals täglich kurz und kräftig, am besten mit vollständig geöffneten Fenstern und Querlüftung. Das ist deutlich effizienter.

Thermostatventile nutzen:
Moderne Thermostatventile an Radiatoren können den Energieverbrauch um bis zu 15% reduzieren.

Unbenutzte Räume:
Heizen Sie wenig genutzte Räume nur so stark wie nötig und halten Sie Türen geschlossen, um Wärmeverluste zu vermeiden.

Aktueller Zwischenstand Tempo 30 Schwandstrasse

Im Sommer 2025 hat der Einwohnergemeinderat Engelberg entschieden, die Tempo 30 Zone nicht nur bis zum Waldegg, sondern bis zum Wald bei der Grüsshalden zu beantragen, ausgenommen ist die Fellenrütistrasse. Der Einwohnergemeinderat ist weiter der Meinung, dass auch die privaten Strassen, die in die Schwandstrasse einmünden, im gleichen Verfahren in die T30 einbezogen werden sollen. Dies aus folgenden Gründen: Bei Zustimmung der privaten Abschnitte sind keine Umsignalisationen notwendig, dadurch können Kosten gespart und ein Schilderwald verhindert werden. Weiter kann ein koordiniertes Gesuch eingereicht werden und die Kosten werden von der Einwohnergemeinde Engelberg getragen.

Bei den privaten Abschnitten sind dafür die Zustimmungen aller privaten Eigentümer notwendig. Sehr viele Zustimmungen haben wir bereits erhalten, die restlichen sollten bis im Sommer 2026 vorliegen, sodass der Einwohnergemeinderat anschliessend das Gesuch für die Tempo 30 Zone Schwandstrasse bis Grüsshalden bei der Kantonspolizei Obwalden einreichen kann. Sobald das ordentliche Verfahren abgeschlossen werden kann, wird die Signalisation durch den Werkhof Engelberg erfolgen.

Öffnungszeiten
Entsorgungshof Wyden
Montag, Dienstag 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch ganzer Tag geschlossen
Donnerstag, Freitag 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag 09.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Ausserhalb dieser Öffnungszeiten kann Kehricht via Presscontainer und Grüngut via Mulde entsorgt werden. Das Astmaterial und das Grüngut werden separat gesammelt. An Sonn- und Feiertagen bleibt der Entsorgungshof geschlossen.

Abwasserreinigungsanlage
Betriebszeiten 07.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Tierkörpersammelstelle (Zugang zur Kühlanlage)
Montag bis Freitag 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag und Sonntag 06.00 Uhr bis 11.00 Uhr

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