Gemeinde-Info Nr. 20

Anmeldeschluss Musikschule

Bitte beachten Sie, dass am 24. Mai 2024 die Anmeldefrist für den Unterricht an der Musikschule endet. Auch Kinder, welche bereits die Musikschule besuchen, müssen neu angemeldet werden. Entsprechende Formulare finden Sie auf unserer Homepage. Eine Anmeldung ist aber auch ohne das besagte Formular per Post oder E-Mail an folgende Adressen möglich:

Musikschule Engelberg
Jens Ullrich
Schulhausweg 7
6390 Engelberg

oder
jens.ullrich@gde-engelberg.ch

Vielen Dank. Wir freuen uns auf viele musizierende und singende Kinder. Jens Ullrich, Bereichsleiter Musikschule

 

Unterstützung der Jugendarbeit von Engelberger Vereinen
Vereinen Der Einwohnergemeinderat Engelberg unterstützt die Jugendförderung von Engelberger Vereinen und Institutionen für Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr mit gesetzlichem Wohnsitz in Engelberg mit finanziellen Beiträgen. Die Vereine können Gesuche bis zum 15. Juni 2024 einreichen.

Die Vereine stellen einen wichtigen gesellschaftlichen Bestandteil der Gemeinde dar. Sie tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche ihre Freizeit sinnvoll gestalten können. Durch finanzielle Beiträge soll die Jugendförderung in Engelberger Vereinen, namentlich in den Bereichen Gesellschaft, Kultur sowie Sport und Freizeit, unterstützt werden. Im Speziellen sollen Vereine mit hohen Infrastruktur-Benützungsgebühren entlastet werden.

Der Einwohnergemeinderat stellt für die Jahre 2022 bis 2024 gemäss Beschluss der Talgemeinde vom 23. November 2021 einen jährlichen Beitrag von CHF 100‘000.00 zur Verfügung, der gemäss Richtlinien auf die unterstützungsberechtigten Vereine zugeteilt wird. Der Betrag wird in Form von Sockelbeiträgen und in Form einer leistungs-, kosten- und teilnehmerabhängigen Unterstützung ausgerichtet.

Anträge bis 15. Juni 2024 einreichen

Die Antragsformulare und die vom Einwohnergemeinderat erlassenen Richtlinien zur Unterstützung von Vereinen und Institutionen in der Jugendförderung können auf der Webseite der Gemeinde unter www.gde-engelberg.ch heruntergeladen werden.

Interessierte Vereine und Organisationen reichen ihre Gesuche mit den erforderlichen Belegen bis 15. Juni 2024 an die Kanzlei der Einwohnergemeinde ein. Auch Vereine, die in den Vorjahren ein Gesuch eingereicht haben, müssen ein neues Gesuch mit aktuellen Belegen einreichen. Die Gesuche aus den Vorjahren haben keine Gültigkeit mehr.

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