Familien und Mittelstand entlasten und den Wirtschaftsstandort stärken

Mit deutlich höheren Abzügen will Nidwalden insbesondere Familien und den Mittelstand steuerlich entlasten. Gleichzeitig sind Massnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes geplant. Finanziert wird dies durch Mehreinnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung.

Ab 2026 werden in Nidwalden erstmals Steuererträge aus der OECD-Mindeststeuer erwartet. Gestützt auf Gespräche mit betroffenen Grossunternehmen werden die jährlichen Steuermehreinnahmen für den Kanton auf rund 5 Mio. Franken geschätzt. Der Betrag kann sowohl nach unten wie nach oben abweichen. Die zusätzlichen Steuererträge will der Kanton vollumfänglich in die Attraktivität Nidwaldens als Wohn-und Wirtschaftskanton investieren.

Der Regierungsrat sieht deshalb eine Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes – die sogenannte Steuergesetzrevision 2026 – vor. Dabei soll der Kinderabzug für Familien von 6’000 auf 8’000 Franken erhöht werden. Weiter soll der maximale Abzug für die Fremdbetreuungskosten von 8’100 auf 25’800 Franken deutlich steigen und damit berufstätigen Eltern die Erwerbstätigkeit erleichtern. Auch die Steuerabzüge für die eigene Betreuung von Kindern (von 3’100 auf 4’500 Franken) sowie für ausserkantonale Ausbildung mit auswärtigem Aufenthalt (von 5’600 für erstes Kind respektive 7’800 Franken für jedes weitere Kind auf 18’000 Franken) sollen erhöht werden. Von einer Senkung der Steuersätze sollen zudem der Mittelstand sowie Fach-und Führungskräfte profitieren. Um den Stiftungsstandort Nidwalden zu stärken, sollen Zuwendungen an Stiftungen mit Sitz im Kanton von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit werden; ebenso Zuwendungen innerhalb von sogenannten Patchwork-Familien.

Die Massnahmen der Steuergesetzrevision 2026 führen zu Mindereinnahmen von rund 3 Millionen Franken, welche durch die Mehrerträge aus der OECD-Steuer kompensiert werden können. «Zwar fallen kurzfristig Steuererträge weg, der Regierungsrat ist jedoch überzeugt, dass sich die Massnahmen langfristig positiv auswirken. Zum einen dank der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die zu einem höheren Beschäftigungsgrad führen wird, zum anderen wird Nidwalden steuerlich generell noch attraktiver», hält Finanzdirektorin Michèle Blöchliger fest.

Mit den weiteren Mehrerträgen aus der OECD-Mindeststeuer in der Höhe von jährlich rund 2 Mio. Franken will der Regierungsrat die Forschung und die Entwicklung von Nidwaldner Unternehmen sowie innovative ökologische Nachhaltigkeitsmassnahmen stärker fördern. Zusätzlich soll die finanzielle Unterstützung von Kinderbetreuungsangeboten ausgebaut werden. Die jeweils zuständigen Direktionen sind beauftragt worden, dazu detaillierte Konzepte auszuarbeiten.

Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Steuergesetzes bis zum 18. Dezember 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Anschliessend wird er die Stellungnahmen prüfen und die Vorlage bereinigen. Die Behandlung im Landrat ist in der ersten Jahreshälfte 2025 vorgesehen, das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2026.

Qualitäten Nidwaldens langfristig stärken und sichern
Die OECD-Mindeststeuer gilt für grosse, international tätige Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro und wurde auf internationalen Druck hin eingeführt. Sie bedeutet für die Schweiz in erster Linie einen Verlust an Standortattraktivität. Deshalb ist es wichtig, dass mit den daraus resultierenden zusätzlichen Steuereinnahmen Massnahmen umgesetzt werden, die diesen Verlust kompensieren. Deshalb betont Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger: «Nidwalden ist bekannt als erfolgreicher, wirtschaftsfreundlicher und steuergünstiger Wirtschafts- und Wohnkanton. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen wollen wir unsere Qualitäten bewusst langfristig stärken und sichern.»

Artikel Teilen

Facebook
Twitter
Linkedin
WhatsApp

Ähnliche Beiträge