Erneuerbare Energien: Fördergelder für 2024 sind ausgeschöpft

Das Energieförderprogramm stösst 2024 wiederum auf sehr grosses Interesse: Bisher sind über 170 Gesuche für Gebäudehüllensanierungen, haustechnische Massnahmen und Beratungen eingegangen. Die zur Verfügung stehenden Fördergelder in der Höhe von rund 1,7 Millionen Franken sind bereits verteilt.

Mit den durch das Energieförderprogramm des Bundes für 2024 zur Verfügung stehenden Mitteln von insgesamt rund 1,7 Millionen Franken konnten dieses Jahr über 170 Gesuche unterstützt werden. Seit 2009 verfügt der Kanton Obwalden über ein Energieförderprogramm für Energieeffizienz und die Anwendung erneuerbarer Energien in Gebäuden. Dieses Angebot wird seit Beginn rege genutzt.

Grosses Interesse am Gebäudeprogramm
Die für dieses Jahr vorhandenen Mittel sind bereits ausgeschöpft. Dies unterstreicht das anhaltende Interesse am Gebäudeprogramm. Regierungsrat und Energiedirektor Josef Hess freut sich zwar über dieses grosse Interesse, bedauert aber auch, dass für das laufende Jahr keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Er ist überzeugt: «Unsere bestehenden Bauten bergen ein grosses Energiesparpotenzial. Das Förderprogramm hilft, dieses Potenzial zu nutzen und leistet einen wichtigen Beitrag, um die energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen.»

Hoher ökologischer und gewerblicher Nutzen des Energieförderprogramms
Die innerhalb des Energieförderprogramms umgesetzten Massnahmen ermöglichen eine jährliche Einsparung von über 12 Millionen Kilowattstunden Energie, was einem jährlichen Stromverbrauch von über 2 400 Haushalten entspricht. Josef Hess, Departementsvorsteher des Bau- und Raumentwicklungsdepartements unterstreicht:
«Dank dem Förderprogramm gelangt im Kanton Obwalden jährlich über 3 000 Tonnen weniger Kohlendioxid in die Atmosphäre, was den jährlichen CO2-Emmissionen von knapp 500 Personen entspricht.» Das Förderprogramm 2024 hat auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen. Es führte zu Aufträgen im Wert von rund 13 Millionen Franken, dies grösstenteils zugunsten lokaler Gewerbetreibenden.

Weitere Fördergelder stehen voraussichtlich ab 2025 wieder zur Verfügung Den Anklang, den das laufende Energieförderprogramm fand, hat zur Folge, dass Gesuche, die ab 26. September 2024 eingegangen sind, im laufenden Jahr nicht mehr berücksichtigt werden können. Gesuche können frühestens ab Mitte Januar 2025 wieder eingegeben werden. Der Kantonsrat legt die Höhe der Fördergelder für das kommende Jahr mit dem Budget 2025 fest.

Auskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Energiefachstelle des Kantons, Amt für Raumentwicklung und Energie: Telefon: 041 666 61 86.

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