Die ZSODK sieht viele Pendenzen in der Asylpolitik
An der Frühlingssitzung der Zentralschweizer Sozialdirektorinnen- und -direktorenkonferenz (ZSODK) vom 27. Mai 2024 wurden mehrere Herausforderungen in der Asylpolitik benannt. Das 24-Stunden-Verfahren für aussichtslose Asylgesuche wird begrüsst, dennoch ist die hohe Zahl von hängigen Asylgesuchen unbefriedigend. Die Bevölkerung hat wenig Verständnis für diese langen Aufenthaltszeiten.
Grosse Herausforderungen in der Asylpolitik
Die ZSODK begrüsst die Entscheidung, die 24-Stunden-Verfahren für aussichtslose Asylgesuche von Personen aus nordafrikanischen Staaten auf alle Asylregionen auszuweiten. Diese Massnahme trägt zur Effizienzsteigerung und Beschleunigung der Asylverfahren bei, was im Interesse aller Beteiligten liegt. Trotz dieser positiven Entwicklung zeigt sich die ZSODK jedoch äusserst besorgt über den sehr hohen Pendenzenstand von hängigen Asylgesuchen. Ende April waren 13’500 Asylgesuche sowie 7’400 Gesuche von Personen mit Status S noch nicht bearbeitet. Ein gut funktionierendes Asylsystem setzt voraus, dass Verfahren zügig abgewickelt werden. Dafür sind ausreichend personelle Ressourcen notwendig. In diesem Kontext erwartet die ZSODK, dass dem Staatssekretariat für Migration (SEM) die nötigen Mittel für die Erstunterbringung der Asylsuchenden und Bearbeitung der Gesuche zur Verfügung gestellt werden.
Die ZSODK fordert den Bund nachdrücklich auf, Lösungen zu finden, um Personen mit Status S, die sich in stabilen Arbeitsverhältnissen befinden, in einen regulären Jahresaufenthaltsstatus zu überführen.
Des Weiteren bereitet der ZSODK die asylpolitische Diskussion in der Bevölkerung grosse Sorgen: Die Solidarität und das Verständnis bröckeln. Gerade deshalb ist eine aktivere und transparente Kommunikation des Bundes dringend notwendig.
Verlängerung zum Wegweisungsvollzug
Die Kantone sind für die Rückführung abgewiesener Asylsuchender in ihre Herkunfts- oder in Dublin-Staaten zuständig (Wegweisungsvollzug). Der Kanton Obwalden wird hierfür von den Kantonen Luzern und Schwyz unterstützt. Diese Vereinbarung, die Ende März ausgelaufen ist, wurde von den drei Vertragspartnern bis Ende Juni 2025 verlängert. Dieses Datum wurde gewählt, da bis dahin das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine befristete Erlaubnis hat, auf dem Glaubenberg ein Bundesasylzentrum (BAZ) zu führen. Die ZSODK hat diesem Vertrag ebenfalls zugestimmt und schätzt die gegenseitige Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Erreichbarkeit der Opferberatung gemeinsam verbessern
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) trat 2018 für die Schweiz in Kraft. Die Schweiz hat sich damit verpflichtet, dass die Opferberatungsstellen für Ratsuchende rund um die Uhr erreichbar werden. Verantwortlich für die Opferhilfe sind die Kantone. Die Zentralschweizer Kantone beabsichtigen, die Umsetzung 2025 gemeinsam und in Zusammenarbeit mit der Dargebotenen Hand Zentralschweiz, anzugehen. Die Dargebotene Hand ist die führende Anlaufstelle in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein für Menschen in Krisen. Sie ist jeden Tag, rund um die Uhr, über die Notrufnummer 143 erreichbar.