Die Zentralschweiz prüft eine vertiefte Zusammenarbeit in der Spitalplanung

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Die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen- und -direktorenkonferenz (ZGDK) traf sich unter dem Präsidium von Regierungsrat Damian Meier, SZ, am 9. März 2026 im Rathaus in Schwyz zu ihrer Frühjahrssitzung. Im Fokus der Sitzung stand die Vergabe eines Mandats an eine externe Firma im Bereich der Spitalplanung.

Die Zentralschweizer Kantone sehen sich in der Spitalplanung mit wachsenden strukturellen, finanziellen und politischen Herausforderungen konfrontiert. Die bestehenden Planungssysteme geraten aufgrund der demografischen Entwicklungen, zunehmenden Spezialisierungen, Fachkräftemangel sowie steigenden Kosten immer stärker unter Druck. Gleichzeitig bleiben die Anforderungen an Versorgungsqualität, Zugänglichkeit und regionale Verankerung hoch.

Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) empfiehlt seit mehreren Jahren eine verstärkte überkantonale Abstimmung und vertiefte Zusammenarbeit in der Spital- und Versorgungsplanung. Dazu hat sie am 27. November 2025 einen Dreiphasenplan für eine verstärkte Zusammenarbeit der Kantone im Bereich der Spitalplanung mit einem Massnahmenkatalog und Empfehlungen verabschiedet.

Vor diesem Hintergrund hat die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz (ZGDK) eine externe Firma beauftragt, eine fundierte und ergebnisoffene Analyse durchzuführen. Diese soll die Chancen, Risiken und Voraussetzungen einer verstärkten interkantonalen Zusammenarbeit in der Spitalplanung in der Zentralschweiz systematisch prüfen und die nationalen Empfehlungen in einen regionalen Kontext einordnen. Ziel ist es, die Versorgungsqualität langfristig zu sichern, Ressourcen effizienter einzusetzen und Fehlanreize zu reduzieren, ohne die kantonale Zuständigkeit grundsätzlich infrage zu stellen.

Geplant ist die Erarbeitung einer strategisch ausgerichteten Analyse, welche die Durchführbarkeit einer verstärkten interkantonalen Zusammenarbeit in der Zentralschweizer Spitalplanung (Zeithorizont 2035+) auslotet. Sie soll aufzeigen, in welchen Bereichen eine vertiefte Zusammenarbeit einen konkreten Mehrwert schaffen kann, wo relevante Risiken oder Zielkonflikte bestehen und unter welchen Bedingungen überkantonale Lösungsansätze in der Zentralschweiz grundsätzlich denkbar wären. Sie liefert der ZGDK eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen.

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