Die Jagddauer auf das Steinwild wird um einen Monat verlängert

Der Kanton Nidwalden dehnt die Hege- und Regulationsjagd um einen Monat nach vorn aus. Sie kann neu vom 1. August bis 30. November ausgeübt werden. Damit erfolgt eine Angleichung an neues Bundesrecht.

Mit einer Teilrevision der Verordnung über die Regulierung von Steinwildbeständen passt der Kanton Nidwalden die Jagddauer an neues Bundesrecht an. Dadurch wird diese um 30 Tage ausgedehnt und kann neu im Zeitraum vom 1. August bis 30. November betrieben werden. Dies ermöglicht den Jagdberechtigten, bereits einen Monat vor dem ordentlichen Start mit der Hege- und Regulationsjagd auf das Steinwild zu beginnen.

Weiter wird die Revision genutzt, um die Zahlungsmodalitäten der Patentabgabe an jene der weiteren Jagdarten anzupassen. So wird für das Jagdpatent für das Steinwild künftig eine Grundtaxe erhoben und eine Zusatzabgabe im Fall eines Abschusses fällig. Neu kann das Patent auch gegen Rechnung bezogen werden und muss nicht zwingend bar bezahlt werden. Die neuen Zahlungsmodalitäten vereinfachen den Bezug und vereinheitlichen das Vorgehen für Jägerinnen und Jäger.

Mit der Teilrevision werden auch die neuen Abgrenzungen der Steinwildkolonien in der Schweiz, welche der Bund im Jahr 2021 vorgenommen hat, in der kantonalen Gesetzgebung nachvollzogen. Der Bund hat damals die ehemalige Berner Kolonie Gadmerflueh und die Kolonie Huetstock zusammengeschlossen.

Die Teilrevision tritt per 15. Mai 2024 in Kraft, somit gelten die Änderungen bereits für die kommende Jagdsaison im Herbst.

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