Die Ausbildungsoffensive in der Pflege wird mit Beiträgen unterstützt

Das Pflegeausbildungsförderungsgesetz ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Ziel dabei ist es, die Anzahl der Abschlüsse von Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe zu steigern. Für entsprechende Projekte können Kantone Beiträge an höhere Fachschulen sprechen. Für die Finanzierung wird dem Landrat ein Rahmenkredit vorgelegt.
Die vom Schweizer Stimmvolk angenommene Pflegeinitiative wird in zwei Etappen umgesetzt. In einem ersten Schritt wird eine Ausbildungsoffensive lanciert, um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzutreten. Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind am 1. Juli 2024 in Kraft getreten und gelten über die Dauer von acht Jahren. Pflegebetriebe, höhere Fachschulen und Auszubildende profitieren neu von Beiträgen. Dabei kann auch der Kanton Nidwalden höheren Fachschulen auf Gesuch hin Beiträge gewähren. Die Umsetzung der Pflegeinitiative erfolgt in der Zentralschweiz koordiniert. Die Finanzierung von Projekten zur Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse von Pflegefachpersonen soll ebenfalls gemeinsam erfolgen. Dazu wurde von der Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktorenkonferenz (ZGDK) eine Kooperationsvereinbarung verabschiedet. Mit den Beiträgen soll insbesondere die höhere Fachschule XUND in Luzern/Alpnach, die in der Region die Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen abdeckt, unterstützt werden. Gemäss Pflegeausbildungsförderungsgesetz hat der Landrat die zur Verfügung gestellten Mittel zu beschliessen. Über die nächsten acht Jahre rechnet der Kanton Nidwalden mit Beiträgen von total 450’000 Franken. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat einen Rahmenkredit in derselben Höhe. Der Bund beteiligt sich grundsätzlich zur Hälfte an diesen Kosten.

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