Der Kanton Obwalden fördert neu Ladestationen und winteroptimierte Photovoltaikanlagen

Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat das Energieförderprogramm 2025 zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich verabschiedet. Neben dem Ersatz von Heizungen und energetischen Sanierungen werden neu auch Ladestationen für Elektrofahrzeuge und winteroptimierte Photovoltaikan-lagen gefördert. Für das Programm stehen im Jahr 2025 rund 2,46 Millionen Franken zur Verfügung.

Das Energieförderprogramm 2025 bringt im Vergleich zu 2024 bedeutende Ergän-zungen: Es integriert die Vorgaben zum Impulsprogramm des Bundes und erweitert die Fördermassnahmen für Holzheizungen, Anschlüsse an den Wärmeverbund, Wär-mepumpen und Sonnenkollektoren mit einer Leistung ab 70 Kilowatt. Mit dem Impul-sprogramm unterstützt der Kanton mit der sogenannten Abwrackprämie zudem den Ersatz von bestehenden dezentralen elektrischen Widerstandsheizungen (ohne hyd-raulisches Wärmeverteilsystem) und dezentralen fossilen Heizungen durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung (mit einem hydraulischen Wärme-verteilsystem).

Ladestationen und winteroptimierte Photovoltaikanlagen neu gefördert Erstmals fördert der Kanton Obwalden den Bau von Ladestationen für Elektrofahr-zeugen in Mehrfamiliengebäuden. Damit will der Regierungsrat die fehlende Ladeinf-rastruktur als häufiges Hindernis für den Kauf von Elektroautos abbauen und einen Beitrag zur Dekarbonisierung des Mobilitätssektors leisten. Ausserdem erhalten win-teroptimierte Photovoltaikanlagen Zuschüsse. Darunter fallen insbesondere Fassa-denanlagen. Sie erhöhen die Stromproduktion im Winter und tragen dazu bei, die Winterstromlücke zu schliessen. Die Einführung dieser neuen Fördermassnahmen ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Energie- und Klimakonzepts 2035. Regie-rungsrat Josef Hess ist überzeugt: „Damit bleibt das Energie- und Klimakonzepts 2035 kein „Papier-Tiger“: Mit unserem Förderprogramm setzen wir konkrete Mass-2/2

nahmen um, die der Energieeffizienz, der Versorgungssicherheit und dem Klima-schutz zugutekommen. Die Massnahmen unterstützen gezielt den Ersatz fossiler Heizungen und die Förderung erneuerbarer Energien, nutzen das bei uns vorhan-dene Potenzial besser aus und bringen uns den energie- und klimapolitischen Zielen ein Stück näher.“

Mehr Mittel für das Energieförderprogramm

Im Jahr 2025 stehen für das Energieförderprogramm mehr Mittel zur Verfügung. Die finanziellen Mittel stammen sowohl aus kantonalen Geldern als auch aus Bundesmit-teln aus der CO-Abgabe. Trotz kleinerer, regulärer Bundesbeiträge fallen die verfüg-baren Mittel dank des Impulsprogramms des Bundes höher aus. Der Fokus bleibt da-bei auf dem Ersatz grosser, fossil betriebener Heizungen und ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen. Letztere sind fest installierte Elektroheizungen, die Wärme durch elektrische Widerstände erzeugen und als Hauptheizquelle dienen.

Insgesamt belaufen sich die durch den Bund und den Kanton bereitgestellten Förder-mittel auf rund 2,46 Millionen Franken.

Finanzielle Mittel für die Sanierung konzentrieren und optimieren Um die begrenzten Mittel gezielt einzusetzen, entfällt die Förderung von MINERGIE-P Neubauten. Neubauten unterliegen bereits strengen gesetzliche Anforderungen, so dass keine zusätzlichen Anreize erforderlich sind. Gleichzeitig werden die Boni bei Gesamtsanierungen harmonisiert und an die Vorgaben der meisten Zentralschweizer Kantone angepasst. Die Fördersätze werden darum entsprechend angeglichen.

Bereinigung des Beratungsangebots Seit dem Jahr 2017 ist ein Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK-Plus) ab ei-ner Förderhöhe von 10 000 Franken für Fördergesuche bei Gebäudehüllen notwen-dig. Auf eine Förderung des GEAK-Plus wird künftig verzichtet. Der Bund führt hinge-gen die Förderung von Impulsberatungen weiter. Dieses Beratungsangebot soll Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer dazu anregen, ihre fossile Heizung durch eine umweltfreundliche, erneuerbare Alternative zu ersetzen. Da die Beratungsangebote zu Betriebsoptimierungen oder zum Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) kaum gefragt waren, werden sie aus dem Förderprogramm gestrichen.

Prozesse optimieren durch externe Gesuchsprüfung und Digitalisierung Gemeinsam mit den Kantonen Luzern, Schwyz und Zug wird der Prüfprozess durch eine externe Stelle wahrgenommen, um die Abläufe zu harmonisieren und effizienter zu gestalten. Die Fördergesuche können auch digital eingereicht werden. Sie können ab sofort elektronisch eingereicht werden: https://portal.dasgebaeudeprogramm.ch

Detaillierte Auskünfte zu Gesuchstellung und Fördermodell erteilt die Energie- und Klimafachstelle des Kantons, Amt für Raumentwicklung und Energie, Telefon 041 666 64 24.

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