Der Kanton Obwalden ruft dazu auf, das Campierverbot in Schutzgebieten ein-zuhalten, insbesondere in Moorlandschaften, Jagdbanngebieten sowie in geschützten Auen und Naturschutzzonen. Das Campierverbot dient dem Schutz der Natur. Wildtiere sollen in ihrem Lebensraum möglichst wenig gestört wer-den.
Der Kanton Obwalden ruft dazu auf, das Campierverbot in Schutzgebieten einzuhalten. In der Moorlandschaft Glaubenberg kam es in letzter Zeit vermehrt zu Verstössen gegen das Campierverbot, insbesondere im Gebiet rund um das Mittaggüpfi und den Blauen Tossen (Gemeinde Alpnach) sowie am Sewensee, Rickhubel und Jänzi (Gemeinde Sarnen). Das Amt für Wald und Landschaft des Kantons Obwalden appelliert daher eindringlich an alle Naturliebhabenden, die geltenden Vorschriften zu beachten.
Campieren in Schutzgebieten ist verboten Im Kanton Obwalden ist es grundsätzlich erlaubt, ein Zelt, einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil für eine einmalige Übernachtung ausserhalb bewilligter Campingplätze aufzustellen, solange keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden. In Schutzgebieten jedoch gilt ein absolutes Campierverbot. Hier sind das Campieren, Biwakieren sowie das Abstellen von Wohnmobilen ausdrücklich untersagt. Dieses Verbot betrifft folgende Gebiete: Moorlandschaft Glaubenberg, Jagdbanngebiete (z.B. Huetstock, Gemeinde Kerns), Naturschutzzonen (z.B. Wichelsee, Gemeinden Sarnen und Alpnach), Geschützte Auen (z.B. Aue Laui, Gemeinde Giswil). Wer gegen das Campierverbot verstösst und ohne Bewilligung campiert, muss mit einer Busse rechnen. In den jeweiligen Gebieten weisen Schilder gut sichtbar auf das Verbot hin.
Schutz empfindlicher Ökosysteme und Wildtiere Schutzgebiete sind wertvolle Lebensräume für seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Durch das Campieren werden Wildtiere erheblich gestört und trittempfindliche Moorflächen nachhaltig geschädigt. Die Einhaltung der Campierregeln ist nicht
nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen von Respekt und Verantwortung gegenüber unserem einzigartigen, natürlichen Lebensraum.
Kontakt für Rückfragen der Medien: Priska Müller, Leiterin Abteilung Wald und Natur, Telefon 041 666 69 01 Mittwoch, 28. Mai 2025, 10.00 bis 11.00 Uhr