Gemeinde Info Nr. 43

Budget-Talgemeinde (Einwohnergemeinde Versammlung) von Dienstag, 26. November 2024, 20.00 Uhr, Kursaal Engelberg

Traktandenliste

1. Genehmigung des Budgets pro 2025 der Einwohnergemeinde

2. Gewährung eines Steuerrabatts in der Höhe von 0,1 Einheiten auf den Gemeindesteuerfuss für das Jahr 2025

3. Finanzplan, Orientierung

4. Bewilligung eines Objektkredits von CHF 366’000.00 inkl. MwSt. plus allfällige Teuerung für die Instandsetzung der Beläge der Schweizerhausstrasse ab Heimatbrücke bis zum Restaurant Schweizerhaus, Abschnitte 36782 und 36783

5. Bewilligung eines Objektkredits von CHF 720’000.00 inkl. MwSt. plus allfällige Teuerung für bauliche Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Wydenstrasse

6. Bewilligung jährlich wiederkehrender Gemeindebeiträge, befristet auf 3 Schuljahre (2024/25, 2025/26 und 2026/27), an die Schweizerische Sportmittelschule CHF 50’000.00 Objektbeitrag sowie CHF 24’000.00 pro Engelberger Sportmittelschüler in der obligatorischen Schulzeit, dessen Erziehungsberechtigte den primären Steuerwohnsitz in Engelberg haben

7. Bewilligung des jährlich wiederkehrenden Gemeindebeitrages von CHF 50’000.00, befristet auf 3 Schuljahre (2024/25, 2025/26 und 2026/27), an die Stiftsschule Engelberg

8. Bewilligung eines Betriebsbeitrages in der Höhe von brutto CHF 180’000.00 an die Kursaal Engelberg AG zur Sicherstellung der Liquidität bis zum Vorliegen der Optionenabklärung

9. Fragerecht

Nach der Talgemeinde lädt der Einwohnergemeinderat die Bevölkerung zum Apéro ein.

Fragerecht
Jede und jeder Stimmberechtigte kann dem Einwohnergemeinderat zuhanden der Talgemeinde Sachfragen von allgemeinem Interesse in Bezug auf Gemeindeangelegenheiten stellen. Es besteht nur dann Anspruch auf eine Antwort an der Talgemeinde, wenn die Fragen spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Eine Diskussion findet nur statt, wenn dies auf Antrag von der Mehrheit der Anwesenden verlangt wird.

Aktenauflage
Ab dem 31. Oktober 2024 bis zur Talgemeinde liegen die Beschlussesanträge zu den Sachgeschäften und die damit zusammenhängenden, zur Information der Stimmbürger notwendigen, Unterlagen auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf (Abstimmungsgesetz Art. 7 Abs. 3).

Stimmberechtigung
Nach Art. 15 in Verbindung mit Art. 91 und 92 der Kantonsverfassung sind an der Talgemeinde alle in der Gemeinde Engelberg wohnhaften Kantonsbürger und niedergelassenen Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, und denen nicht, gestützt auf die Gesetzgebung, das Aktivbürgerrecht entzogen ist, stimmberechtigt.

Baugesuche und Sonderbewilligungen
Nachstehende Baugesuche werden gemäss Verordnung zum Baugesetz vom 7. Juli 1994 (Bauverordnung) Art. 29 Abs. 2 während zehn Tagen beim Bauamt Engelberg öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig werden die benötigten Sonderbewilligungen angezeigt. Einsprachen gegen die beantragte Baubewilligung oder gegen die Sonderbewilligung sind bis 4. November 2024 schriftlich und begründet, im Doppel an den Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen (Bauverordnung Art. 31, 36 und 37). Gesuchsteller Bauvorhaben Zonen Ort Schutzgebiete Naturgefahren Sonderbewilligung Brunni-Bahnen Engelberg AG, Wydenstrasse 55, 6390 Engelberg Optimierung Ein- und Ausstiegspunkt Klettersteig Rigidalstock Alpwirtschaftszone, übriges Gebiet Parzelle Nr. 46, Rigidalstock, GB Engelberg Landschaftsschutzgebiet, Gewässerschutzbereich Au Ss und Lf (Gefahrenhinweis erhebliche Gefährdung) Raumplanerische Ausnahmebewilligung

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