Nach dem Volks-Nein Ende 2022 zur Entlastungsstrasse Stans West wurde ein Runder Tisch einberufen, um über weitere Lösungen zu diskutieren. Nachdem sich Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen und betroffenen Gemeinden im Grundsatz für eine neue Umfahrungsstrasse ausgesprochen hatten, wurde ein Variantenstudium durchgeführt. Am Runden Tisch fand die Linienführung über den Kreisel Bitzi beim Länderpark die grösste Zustimmung. Bis an eine Realisierung zu denken ist, sind aber noch mehrere Schritte zu bewältigen.
In und um Stans drängt sich eine Verkehrsentlastung auf. Dies ist politisch grundsätzlich unumstritten. Die Frage ist jedoch, wie die Entlastung des Durchgangsverkehrs im Zentrum und erweiterten Dorfkern bewerkstelligt wird. Die Nidwaldner Stimmbevölkerung hatte Ende 2022 einen Baukredit für eine Entlastungsstrasse Stans West entlang des Zentralbahn-Trassees und des Müller- Martini-Areals abgelehnt, auch weil zu viele Fragen zur Entlastungswirkung im Verhältnis zu den Kosten, zur Linienführung und zu den flankierenden Massnahmen im Raum standen. Um das eigentliche Anliegen aber nahtlos weiterzuverfolgen und die offenen Punkte zu klären, rief Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer kurz nach der Abstimmung einen Runden Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Stans und der Landratsfraktionen ein. Miteinbezogen wurde auch die Gemeinde Ennetmoos.
In der Zwischenzeit haben im Rahmen des Runden Tisches sechs konstruktive Treffen mit reger Beteiligung stattgefunden. Alle Beteiligten waren einhellig der Meinung: Die Verkehrsprobleme in Stans müssen jetzt angegangen werden. Die Baudirektion liess daraufhin von Verkehrsplanern von Grund auf ein neues Variantenstudium ausarbeiten. Dabei wurden zwölf mögliche Varianten entworfen und unter Berücksichtigung der erwarteten Kosten, des erforderlichen Landerwerbs, von Umweltaspekten, der Sicherheit und des Komforts für den Langsamverkehr weiter selektioniert. Dabei wurde die im gescheiterten Projekt vorgesehene Linienführung als Referenz miteinbezogen. Schliesslich kristallisierten sich zwei Varianten heraus, die in der Gesamtbeurteilung von Nutzen und Kosten am besten abschnitten.
- Variante 1: Von der Ennetmooserstrasse ausgangs Stans führt eine neue Verbindungsstrasse direkt zum Kreisel Bitzi beim Länderpark. Es ist eine Unterquerung der Zentralbahn notwendig.
- Variante 2: Von der Ennetmooserstrasse ausgangs Stans führt eine neue, etwas längere Verbindungsstrasse zum Rotzloch-Kreisel beim Burger King. Es ist ebenfalls eine Unterquerung der Zentralbahn notwendig. Die Verbindung wäre immer noch kürzer als jene in der damaligen Abstimmungsvorlage, welche sich an der bestehenden Zufahrtsstrasse bis zur Eisenbahnbrücke orientiert hatte.
Bei der Vorstellung dieser Bestvarianten am Runden Tisch stellte sich die Verbindung über den Kreisel Bitzi als bevorzugte Variante heraus. Geschätzte Kosten für die Umsetzung: 40 Millionen Franken, was vor allem mit der Unterführung der Zentralbahn zusammenhängt. Therese Rotzer-Mathyer: «Trotz der hohen Kosten wurde die Bitzi-Variante am positivsten bewertet, weil sie die kürzeste Linienführung und die beste Verlagerungswirkung aufweist. Zudem ist der Landverschleiss am geringsten und die direkte Verbindung auch für den Veloverkehr sehr attraktiv.»
Flankierende Massnahmen sind zwingender Bestandteil
In einem nächsten Schritt werden am Runden Tisch flankierende Massnahmen wie Temporeduktionen oder andere verkehrsberuhigende Massnahmen im Zentrum von Stans diskutiert. Diese sind zwingend, damit eine Entlastungsstrasse die erforderliche Wirkung entfalten kann. Dabei wird auch ein potenzieller Austausch von Kantons- und Gemeindestrassen ein Thema sein. Kann der Nutzen mit flankierenden Massnahmen nicht erhöht werden, schwinden die Chancen, dass das Strassenprojekt im Westen von Stans in den Genuss von Bundesbeiträgen kommt. Genau dieses Ziel verfolgt aber der Kanton, in dem er beabsichtigt, die Entlastungsstrasse als Massnahme im Rahmen des Agglomerationsprogrammes einzureichen. Die Eingabefrist endet im Frühling 2025. Anfangs Dezember startet das Mitwirkungsverfahren für das Agglomerationsprogramm.
Im kommenden Jahr soll der Landrat die favorisierte Linienführung für die Strasse im Richtplan behördenverbindlich festlegen können. Ein Baubeginn wäre frühestens 2032 denkbar. Voraussetzung dafür ist, dass die Planungen und der politische Prozess weiter vorangetrieben werden können. «Der Weg zum Ziel ist lang und es sind noch einige Hürden zu nehmen. Aber wir sind nun gemeinsam einen Schritt weiter, was mich für den weiteren Verlauf zuversichtlich stimmt», hält Therese Rotzer-Mathyer abschliessend fest.