Der Regierungsrat hat das Sicherheits- und Sozialdepartement beauftragt, die Revision des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung vorzunehmen. Die rechtlichen Grundlagen werden angepasst, um den heutigen Anforderungen besser gerecht zu werden und mit einer gestärkten Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben dem Arbeitskräftemangel wirksam zu begegnen.
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat das Sicherheits- und Sozialdepartement beauftragt, das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung zu revidieren. Der Kanton will gemäss Langfriststrategie 2032+ allen Generationen und insbesondere Familien attraktive Wohn-, Bildungs-, Arbeits- und Freizeitangebote bieten. Als Massnahme um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, sieht die Amtsdauerplanung 2022 bis 2026 die Verbesserung der Qualität und des Angebots an familienergänzenden Tagesstrukturen vor.
Gesetz über familienergänzende Kinderbetreuung ist überholt
Das heutige System zur Organisation der familienergänzenden Kinderbetreuung ist mehr als fünfzehn Jahre alt. Wegen verschiedener gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen in den letzten Jahren besteht Anpassungsbedarf. Die rechtlichen Grundlagen sollen überarbeitet werden, um den aktuellen Anforderungen besser gerecht zu werden. Die geltenden Bestimmungen entsprechen nicht mehr in allen Punkten den heutigen Anforderungen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Gemäss Christoph Amstad, Vorsteher des Sicherheits- und Sozialdepartements besteht das Ziel der Gesetzesrevision darin, die familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton zu stärken, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu fördern und die gesetzlichen Grundlagen an die heutigen Realitäten anzupassen. Dabei sollen die Qualität der Betreuung, die finanzielle Tragbarkeit für Familien, die Kostendeckung bei den Organisationen sowie die volkswirtschaftlichen Effekte nachhaltig verbessert werden. „Mit einer erhöhten Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird auch dem Arbeitskräftemangel wirksam begegnet“, ergänzt Regierungsrat Christoph Amstad.
Mehr Haushalte profitieren vom Sozialtarif
Die Überarbeitung der rechtlichen Grundlagen erfolgt in zwei Schritten: In einem ersten Schritt passte der Regierungsrat per 1. Januar 2026 die Normkosten, d.h. die standardisierten Durchschnittskosten für einen Betreuungsplatzes an, welche in den Ausführungsbestimmungen über die Beiträge in der familienergänzenden Kinderbetreuung geregelt sind. Damit sind die Kosten der Organisationen der familienergänzenden Kinderbetreuung gedeckt und die Haushalte werden von den Kosten der ausserfamiliären Kinderbetreuung weiter entlastet. Zudem profitieren mehr Haushalte vom Sozialtarif.
Gesamtheitliche Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen
In einem zweiten Schritt soll nun das geltende System der familienergänzenden Kinderbetreuung generell geprüft und das Gesetz überarbeitet werden. Im Vordergrund stehen dabei Fragestellungen wie der Wechsel von der heutigen Objektfinanzierung zur Subjektfinanzierung oder die Subventionierung der Nutzung ausserkantonaler Angebote. Dafür wird eine Projektgruppe unter der Leitung des Sozialamts mit Vertretungen aus den Gemeinden, dem Regionalen Sozialdienst, dem Verband Kinderbetreuung Schweiz und Vertretungen von Kindertagesstätten und Tagesfamilienvermittlungsorganisationen eingesetzt.
Die Inkraftsetzung der Anpassungen ist auf den 1. Januar 2029 geplant.







