Alkohol- und Tabaktestkäufe: Jugendschutz verbessern durch konsequente Alterskontrollen

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Testkäufe im Kanton Obwalden haben ergeben, dass rund ein Drittel der Be-triebe die Jugendschutzbestimmungen nicht eingehalten hat. Mit regelmässigen Alkohol- und Tabaktestkäufen sowie Schulungen unterstützen die Obwaldner Gemeinden und die kantonale Fachstelle Gesellschaftsfragen den Detailhandel und die Gastronomie bei der Umsetzung der geltenden Bestimmungen im Jugendschutz.

Das Blaue Kreuz hat im Auftrag aller Obwaldner Gemeinden und der Fachstelle Ge-sellschaftsfragen des kantonalen Sozialamts auch im Jahr 2024 Alkohol- und Tabaktestkäufe durchgeführt. Dabei wurde im Detailhandel und in Gastronomiebetrieben geprüft, ob die Verkaufs- und Abgabebestimmungen für Alkohol und Tabak eingehalten werden. Das kantonale Gesetz verbietet den Verkauf von Bier und Wein an Jugendliche unter 16 Jahren sowie von Spirituosen und Tabak an Personen unter 18 Jahren. Seit Oktober 2024 verbietet das schweizweite Tabakproduktegesetz die Abgabe von Tabak an Personen unter 18 Jahren nun in allen Kantonen der Schweiz.

Rund ein Drittel missachtet Verkaufsverbot

Im Kanton Obwalden wurden insgesamt 79 Testkäufe durchgeführt. 29 Betriebe wurden auf das Bierverkaufsverbot an unter 16-Jährige geprüft. Dabei wurde in zwölf Fällen das Verkaufsverbot missachtet. Der Spirituosenverkauf wurde in 33 Be-trieben überprüft, wobei in zehn Fällen Spirituosen an unter 18-Jährige verkauft wurden. Schliesslich wurde in 17 Betrieben die Einhaltung der Abgabebestimmungen für Tabak kontrolliert. In vier Fällen wurde dagegen verstossen und Tabakprodukte an Minderjährige verkauft.

In rund einem Drittel (33 Prozent) aller Fälle wurden demzufolge die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen nicht eingehalten. Im Vergleich zu den Ergebnissen im Vorjahr ist dies eine verschlechternde Entwicklung. Im Jahr 2022 wurden bei den Testkäufen insgesamt mehr als 40 Prozent illegale Verkäufe festgestellt, im Jahr 2023 waren es dann noch 24 Prozent. Ein Jahr später verstösst nun jeder dritte Be-trieb gegen das Gesetz und ermöglicht Jugendlichen einen illegalen Zugang zu Rauschmitteln.

Das für Belange des Jugendschutzes geschulte Verkaufs- und Servicepersonal trägt wesentlich dazu bei, dass die Verfügbarkeit von Alkohol und Tabak für Jugendliche eingeschränkt ist. Verletzen Detailhandels- oder Gastronomiebetriebe die Jugendschutzbestimmungen wiederholt, werden sie von den zuständigen Gemeindemitarbeiterinnen und -mitarbeitern kontaktiert. Es wird geprüft, welche Massnahmen zur Verbesserung des Jugendschutzes notwendig sind. Die Gemeinde muss die Be-triebe zudem bei wiederholtem illegalem Verkauf an Minderjährige auf mögliche Straffolgen oder weitere Massnahmen gemäss den geltenden Gesetzen hinweisen.

Jugendschutzschulungen von Personal als präventive Massnahme

Nebst den Testkäufen können auch Jugendschutzschulungen eine präventive Wirkung erzielen. Im Dezember 2024 fand eine Schulung in Engelberg statt. Dabei wird das Personal auch durch die Arbeitgebenden auf ihre grosse Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzes hingewiesen. Wenn die Betriebe wissen, wie sie die gesetzlichen Vorgaben konsequent umsetzen können, schränken sie den Zugang zu Alkohol und Tabak für Jugendliche ein. Somit lässt sich die gesundheitsschädigende Wirkung von Alkohol und Tabak für die Jugendlichen vermindern.

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