Die beiden Kantone Obwalden und Nidwalden kennen beim Vollzug der Arbeitslosenversicherung eine langjährige Zusammenarbeit. Nun wird die rechtliche Basis für das Erfolgsmodell modernisiert und an die neuen Bundesvorgaben angepasst. Die Regierungen haben die Vernehmlassung zur Revision ihrer kantonalen Bestimmungen eröffnet.
Seit über 30 Jahren pflegen die Kantone Obwalden und Nidwalden im Bereich des Arbeitsmarktes eine Kooperation. Mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Obwalden/Nidwalden und der gemeinsamen Arbeitslosenkasse in Hergiswil sowie einer koordinierten Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen werden Synergien effizient genutzt. Damit dieses Erfolgsmodell auch künftig auf einem soliden rechtlichen Fundament steht, lancieren die Regierungen der beiden Kantone in enger Absprache eine Revision ihrer Gesetzgebung.
Hauptgrund dafür ist eine zwingende Anpassung an das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG). Eine Überprüfung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) hat aufgezeigt, dass die aktuellen Bestimmungen in der Gesetzgebung der beiden Kantone vor allem die gemeinsame Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen nicht rechtsgenügend abbilden. Mit der Revision werden vorhandene Gesetzeslücken geschlossen und eine neue interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen geschaffen.
Die bestehenden Vereinbarungen über das RAV und die Arbeitslosenkasse werden formell und präzisierend an die übergeordnete Bundesgesetzgebung angepasst.
Mehrwert für den Arbeitsmarkt
Für die Regierungen beider Kantone bietet die Revision einen klaren Mehrwert: «Mit der Vervollständigung der Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit stärken wir unsere Arbeitsmarktbehörden. Arbeitgebende und Stellensuchende profitieren weiterhin von fachkundiger Beratung aus einer Hand – gleichzeitig erfüllen wir die Vorgaben Filliger fest. «Wir sind überzeugt, dass die Revision den Mehrwert des kantonsübergreifenden Vollzugs der Arbeitslosenversicherung festigt», ergänzt Daniel Wyler, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements Obwalden. des Bundes», hält der Nidwaldner Volkswirtschaftsdirektor Othmar
Die Regierungen von Nidwalden und Obwalden schicken nun ihre Revisionspakete zur Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung in die externe Vernehmlassung. Diese dauert bis zum 30. Juni 2026. Nach der Auswertung der Eingaben werden die jeweiligen Vorlagen im Obwaldner Kantonsrat sowie im Nidwaldner Landrat behandelt. Ziel ist es, die Revisionen Anfang 2027 in Kraft zu setzen.







