Gemeinde-Info Nr. 3

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Quartierplan Eugenihof: Öffentliche Auflage

Die Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG sowie die Antalia Holding AG hat über die Parzellen Nrn. 1559, 433 und 436 den Quartierplan Eugenihof eingereicht. Die Parzellen liegen gemäss Zonenplan in der dreigeschossigen Gewerbe- und Wohnzone GW3, die Parzellen Nr. 1559 unterliegt zudem der Quartierplanpflicht.

Mit dem Quartierplan Eugenihof sollen die Voraussetzungen für die Erstellung von vier Personalhäuser sowie eines Hotels geschaffen werden. Gemäss Richtprojekt sind 77 Personalstudios sowie 48 Hotelsuiten vorgesehen. Die Parkierung ist hauptsächlich in einer unterirdischen Einstellhalle geplant. Auf der Parzelle Nr. 433 befindet sich heute eine Trafostation des Elektrizitätswerks Obwalden (EWO). Die Trafostation soll abgebrochen und innerhalb des Quartierplanperimeters neu erstellt werden. Grundeigentümer dieser Parzellen sind die Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG, die Antalia Holding AG und das Elektrizitätswerk Obwalden.

Eine Orientierung der berührten Grundeigentümer über den Quartierplan erfolgte gemäss Art. 12 Verordnung zum Baugesetz am 6. Januar 2026 durch die Gesuchsteller.

Die Quartierplanunterlagen werden gemäss Art. 12 Verordnung zum Baugesetz (GDB 710.11) während 20 Tagen vom 15. Januar 2026 bis 4. Februar 2026 beim zentralen Schalter der Einwohnergemeinde Engelberg öffentlich aufgelegt. Die Auflageakten können zu den Schalteröffnungszeiten Montag bis Donnerstag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr eingesehen werden.

Einsprachen gegen den Quartierplan Eugenihof sind bis spätestens 4. Februar 2026 (Datum des Poststempels) schriftlich und begründet an den Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, zu richten.

Baugesuche und Sonderbewilligungen

Nachstehende Baugesuche werden gemäss Verordnung zum Baugesetz vom 7. Juli 1994 (Bauverordnung) Art. 29 Abs. 2 während zehn Tagen beim Bauamt Engelberg öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig werden die benötigten Sonderbewilligungen angezeigt. Einsprachen gegen die beantragte Baubewilligung oder gegen die Sonderbewilligung sind bis 26. Januar 2026 schriftlich und begründet, im Doppel an den Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen (Bauverordnung Art. 31, 36 und 37).

Gesuchsteller: Antalia Holding AG, Dorfstrasse 48, 6390 Engelberg
Bauvorhaben: Standortwechsel Monoblock, neue Kellerverbindung und Signaletik Hotel Central
Ort: Parzelle 142, Dorfstrasse 48, GB Engelberg
Zonen: Dorfzone, Teilbebauungsplan I+II
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au
Naturgefahren: Ue0

Gesuchsteller: B&Z Asset AG, Riedenmatt 2, 6370 Stans
Bauvorhaben: Neubau drei Mehrfamilienhäuser (Überbauung Hinterdorfstrasse)
Ort: Parzelle 293, 243, Hinterdorfstrasse, GB Engelberg
Zonen: W2B, übriges Gebiet
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au, Planungszone Hochwasserschutz, Gewässerraumzone
Naturgefahren: Ue1, Ue3, HM1
Sonderbewilligung: Raumplanerische Ausnahmebewilligung

Gesuchsteller: Einfache Gesellschaft Forderkunz + Eggimann, c/o Christian Forderkunz, Schweizerhausstrasse 12, 6390 Engelberg
Bauvorhaben: Projektänderung: Gewerbegebäude „Boden“
Ort: Parzelle 1929, 1645 (2583), Engelbergerstrasse 117, GB Engelberg
Zonen: Gewerbezone, Grünzone
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au
Naturgefahren: RS1

 

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